Neufassung des Hamburgischen Mediengesetzes soll Überregulierung beenden
Hamburg will durch eine Neufassung seines Landesmediengesetzes die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Privatsender verbessern und die Eigenverantwortung und Selbstkontrolle der Veranstalter stärken. Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete am 29.4.2003 der Hamburger Senat. Die Koalition aus CDU, FDP und PRO will durch die Neuregelung nach eigener Darstellung "die nach heutiger Sicht nur noch schwer begreifliche Überregulierung im Privatrundfunk" beenden. Kernbestandteile der Reform sind ein erleichtertes Zulassungsverfahren für neue Veranstalter, Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands der Hamburger Anstalt für Neue Medien (HAM) und ein Wechsel bei der Trägerschaft des so genannten "Offenen Kanals" in der Hansestadt. Er soll in Zukunft nicht mehr von der HAM, sondern in Art eines Ausbildungskanals von der Hamburg Media School (HMS) betrieben werden. Der Hamburger Senat erhofft sich davon eine wesentliche Verbesserung von Ausbildungsgängen im Medienbereich. Der Kanal soll aber weiter auch für Zwecke der Bürgerbeteiligung zur Verfügung stehen. Die Verpflichtung privater Hörfunksender, einen bestimmten Teil ihrer Sendezeit für Wortprogramme zu nutzen, soll nach dem Willen des Senats ganz fallen. Falls dieser Vorschlag in der Hamburger Bürgerschaft eine Mehrheit finden sollte, wären in dem Stadtstaat in Zukunft auch reine Musiksender möglich. Das neue Hamburgische Mediengesetz könnte bereits zum 1.1.2004 in Kraft treten.
Die FDP-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft sprach anlässlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Senat von einem "bundesweiten Vorreitermodell moderner Mediengesetzgebung". Mit dem Gesetz stelle die Hansestadt die "Weichen für eine moderne Medienlandschaft", erklärte der medienpolitische Sprecher der Fraktion, Burkhardt Müller-Sönksen. Hamburg schaffe die bundesweit attraktivsten Rahmenbedingungen für privaten Rundfunk und nehme eine Vorreiterrolle bei der Liberalisierung und Entbürokratisierung der Rundfunkaufsicht in Deutschland ein. Gewinner würden die Zuschauer und Zuhörer sein, die von einem noch besser auf ihre Bedürfnisse ausgerichteten Programm profitieren würden. Profitieren würden auch die Medienunternehmen, die "abseits von staatlicher Gängelung" Programm für die Zuschauer und Zuhörer machen könnten. Wirklich lebensfähige Medienunternehmen entständen nicht in einem überregulierten Markt, sondern nur unter echten Wettbewerbsbedingungen. Gleichzeitig bekannte sich Müller-Sönksen allerdings auch zur Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er werde seine Bedeutung bei Programmen behalten, die die kommerziellen Sender nicht leisten könnten, erklärte der Bürgerschaftsabgeordnete. Begrüßt wird von der FDP-Fraktion auch die neue Trägerschaft beim Offenen Kanal. Auch seine Weiterentwicklung zu einem Bürger- und Ausbildungskanal habe "bundesweiten Vorbildcharakter", meinte Müller-Sönksen.
Dokumente:
- Pressemitteilung des Hamburger Senats v. 29.4.2003
- Pressemitteilung der FDP-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft v. 29.4.2003
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 1257:
https://www.urheberrecht.org/news/1257/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.