Bundeskartellamt untersagt Springer vorläufig Verkauf von Ullstein an Bertelsmann
Eine der größten Unternehmensübernahmen auf dem deutschen Buchmarkt steht möglicherweise vor dem Scheitern. Das Bundeskartellamt teilte am 22.5.2003 mit, es habe dem Axel Springer Verlag (Springer) vorerst den Verkauf der Verlagsgruppe Ullstein Heyne List (Ullstein) an den zur Bertelsmann-Gruppe gehörenden Verlag Random House untersagt. Die Bonner Behörde begründete ihre Entscheidung damit, durch den geplanten Zusammenschluss würde Bertelsmann eine marktbeherrschende Stellung auf dem deutschen Markt für deutschsprachige Taschenbücher in den Bereichen Information und Unterhaltung erlangen. Die Übernahme sei deshalb in der angemeldeten Form nach jetzigem Stand nicht genehmigungsfähig. Der Präsident des Bundeskartellamts, Ulf Böge, wies allerdings darauf hin, dass die Abmahnung noch keine endgültige Entscheidung sei. Die betroffenen Unternehmen hätten noch bis zum 5.6.2003 Gelegenheit, sich zu der Angelegenheit zu äußern. Random House erklärte unterdessen, man werde an dem geplanten Erwerb von Ullstein festhalten. Die Ablehnung des Vorhabens durch das Bundeskartellamt sei der "ganz normale Ablauf", meinte Unternehmenssprecher Tim Arnold. Man sei zuversichtlich, dass der Zusammenschluss zu guter letzt genehmigt werde. Im Fall einer endgültigen Ablehnung werde man Klage erheben.
Springer und Bertelsmann hatten sich Mitte Februar 2003 über eine Übernahme von Ullstein durch Random House geeinigt. Der Zusammenschluss sollte rückwirkend zum Anfang 2003 wirksam werden. Über den vereinbarten Kaufpreis machten die beteiligten Unternehmen keine Angaben. Das Geschäft gilt als das bedeutendste Vorhaben auf dem deutschen Buchmarkt seit dem zweiten Weltkrieg. Dass das Bundeskartellamt Einwände gegen die Übernahme hat, war bereits Ende März 2003 durch einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) bekannt geworden. Das Blatt hatte bereits damals berichtet, nach Auffassung der Behörde müsse für die Beurteilung der Marktmacht von Random House der Teilmarkt "Taschenbücher" und nicht der gesamte Buchmarkt sein. Auf diesem Teilmarkt könne Random House nach dem Einstieg bei Ullstein einen erheblich höheren Marktanteil erlangen als die 30 Prozent, die das Unternehmen nach eigenen Angaben erwartet. Nun hat das Bundeskartellamt bestätigt, dass es in dieser Frage der gleichen Ansicht ist wie die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck. Das Stuttgarter Unternehmen hatte bereits seit einiger Zeit verlangt, das Bundeskartellamt müsse im Fall den einschlägigen Markt genau so eng abgrenzen wie auf dem Berliner Zeitungsmarkt. Dort hatten die Wettbewerbshüter Holtzbrinck einen Einstieg beim Berliner Verlag mit der Begründung verweigert, es sei eine beherrschende Stellung im Markt für regionale Abonnement-Tageszeitungen zu befürchten.
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