Gewerkschaften drängen weiter auf Verabschiedung der Urheberrechtsreform im Bundesrat
Die Gewerkschaften haben ihre Forderung nach einer raschen Verabschiedung der Urheberrechtsreform im Bundesrat erneuert. Nach der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) forderte nun auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) die Bundesländer auf, im Bundesrat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verzichten und die vom Bundestag bereits beschlossene Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie zu verabschieden. Hintergrund sind Pläne Bayerns, durch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses doch noch eine Einschränkung des so genannten "Rechts zur Privatkopie" auf Kopien von rechtmäßig hergestellten Vorlagen zu erreichen. Der Freistaat war treibende Kraft hinter einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Rechts- und Wirtschaftsausschusses des Bundesrats. Der Kulturausschuss der Länderkammer hat sich dagegen für eine Verabschiedung des Gesetzentwurfs ausgesprochen. DJV-Vorsitzender Rolf Lautenbach erinnerte die Ministerpräsidenten der Bundesländer in einem Schreiben daran, dass im Bundestag auch die CDU der Urheberrechtsreform zugestimmt habe. "Das dürfte es allen Ministerpräsidenten leichter machen, dem neuen Urheberrecht freie Fahrt zu erteilen", meinte Lautenbach. Der Bundesrat wird am 23.5.2003 über die Anrufung des Vermittlungsausschusses entscheiden.
Der Bundestag hat am 11.4.2003 den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Urheberrecht in der Informationsgesellschaft (BT-Drs. 15/38) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages vom 9.4.2003 (BT-Drs. 15/837) verabschiedet. Für den Kompromissvorschlag stimmten die Abgeordneten von SPD, Grünen und CDU/CSU. Die Abgeordneten der FPD lehnten den Gesetzentwurf ab, weil er die Belange der Verwertungswirtschaft nicht ausreichend berücksichtige. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht. Kernbestandteile des Entwurfs sind die Einführung eines neuen Rechts der Urheber und Leistungsschutzberechtigten zur öffentlichen Zugänglichmachung, die Überarbeitung einer Reihe von Schrankenbestimmungen und die Schaffung eines umfassenden Rechtsschutzes von technischen Maßnahmen zum Schutz urheberrechtlich geschützter Inhalte. Die Urheberrechtsreform soll grundsätzlich mit ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Deutschland wäre der fünfte Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), der die EU-Urheberrechtsrichtlinie umsetzt. Die Umsetzungsfrist war bereits am 22.12.2002 abgelaufen.
Dokumente:
- Pressemitteilung des DJV v. 22.3.2003
- Pressemitteilung von ver.di v. 14.5.2003
- Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages v. 9.4.2003 (BT-Drs. 15/837)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.11.2002 (BT-Drs. 15/38)
Institutionen:
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