ZDF weist Vorwürfe der Privatsender wegen Rundfunkgebühren und Steuervorteilen zurück
Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) hat Vorwürfe der Privatsender wegen angeblicher Wettbewerbsverzerrungen zu Gunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zurückgewiesen. ZDF-Intendant Markus Schächter sprach am 25.4.2003 mit Blick auf die entsprechende Beschwerde des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) bei der Europäischen Kommission (Kommission) in Brüssel von einem "Schlag ins Gesicht der deutschen Medienpolitik". Nach dem Willen des VPRT sollen der öffentliche Auftrag von ARD und ZDF klar geregelt, die Rundfunkgebühren gesenkt, Steuervorteile der öffentlich-rechtlichen Sender gestrichen und eine weitere Ausdehnung ihres Engagements in neuen elektronischen Medien wie dem Internet beschränkt werden. Nach Auffassung von Schächter verkennt die Beschwerde die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten. Über die Höhe der Rundfunkgebühren werde nicht in Brüssel, sondern in Deutschland entschieden. Die Bundesländer richteten sich dabei nach den Empfehlungen der Kommission zur Entwicklung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF), deren Arbeit von den europäischen Wettbewerbshütern wiederholt als "vorbildlich" gelobt worden sei. Schächter wies auch die Behauptung zurück, ARD und ZDF kämen gegenüber den Privatsendern in den Genuss ungerechtfertigter Steuervorteile. Die Werbeeinnahmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten würden nach Maßgabe einer angenommenen Umsatzrendite von 16 Prozent besteuert. In dieser Höhe werde kein privater Sender zur Kasse gebeten. Diese Regelung sei keine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten, sondern zu Gunsten der Privatsender. Was die Internetangebote von ARD und ZDF angehe, hielten sie sich in den gesetzlichen Grenzen. Auch in dieser Frage bestehe für eine Beschwerde kein Anlass.
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