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14.05.2003; 20:36 Uhr
Gewerkschaft drängt auf Verabschiedung der Urheberrechtsreform im Bundesrat
ver.di fordert Bundesländer auf, auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verzichten

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) drängt auf eine rasche Verabschiedung der Urheberrechtsreform im Bundesrat. "Urheber und ausübende Künstler warten auf klare Regeln bei der Umsetzung der sogenannten EU-Inforichtlinie", erklärte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende, Frank Werneke, am 14.5.2003. Die Gewerkschaft forderte die Bundesländer auf, im Bundesrat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verzichten und die "längst überfällige" Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie endlich zu verabschieden. Hintergrund sind offenbar Pläne Bayerns, durch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses doch noch eine Einschränkung des so genannten "Rechts zur Privatkopie" auf Kopien von rechtmäßig hergestellten Vorlagen zu erreichen. ver.di erteilte entsprechenden Vorschlägen eine klare Absage. "Der Nutzer hat in Zeiten des Internets keine Chance zu entscheiden, ob er auf ein legal oder illegal erstelltes Dokument zugreift", meinte Werneke. Mit den bayerischen Plänen würde "Unsicherheit erzeugt und nicht Klarheit geschaffen".

Der Bundestag hat am 11.4.2003 den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Urheberrecht in der Informationsgesellschaft (BT-Drs. 15/38) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages vom 9.4.2003 (BT-Drs. 15/837) verabschiedet. Für den Kompromissvorschlag stimmten die Abgeordneten von SPD, Grünen und CDU/CSU. Die Abgeordneten der FPD lehnten den Gesetzentwurf ab, weil er die Belange der Verwertungswirtschaft nicht ausreichend berücksichtige. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht. Kernbestandteile des Entwurfs sind die Einführung eines neuen Rechts der Urheber und Leistungsschutzberechtigten zur öffentlichen Zugänglichmachung, die Überarbeitung einer Reihe von Schrankenbestimmungen und die Schaffung eines umfassenden Rechtsschutzes von technischen Maßnahmen zum Schutz urheberrechtlich geschützter Inhalte. Die Urheberrechtsreform soll grundsätzlich mit ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Deutschland wäre der fünfte Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), der die EU-Urheberrechtsrichtlinie umsetzt. Die Umsetzungsfrist war bereits am 22.12.2002 abgelaufen.

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