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10.04.2003; 20:53 Uhr
Streit um Maxim Billers Roman "Esra" geht weiter
Kiepenheuer & Witsch legt Widerspruch gegen einstweilige Verfügung ein

Der Streit um den Roman "Esra" des Schriftstellers Maxim Biller geht weiter. Billers Verlag Kiepenheuer & Witsch teilte am 9.4.2003 in Köln mit, man habe mittlerweile gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt, mit der das Landgericht München I (LG) Mitte März 2003 die weitere Verbreitung des Buches zunächst untersagt hatte. Beantragt hatten die einstweilige Verfügung zwei Betroffene, die sich in Figuren des Romans wiedererkannt hatten und sich durch "unangemessene Darstellung" in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sahen. Etwa 5000 Exemplare des Buches, die bereits an den Buchhandel ausgeliefert worden waren, waren von der einstweiligen Verfügung nicht betroffen und durften weiter verkauft werden. Kiepenheuer & Witsch beruft sich auf die verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheit der Kunst. Biller habe für den Roman zwar wie viele Schriftsteller vor ihm auf Ereignisse aus dem wirklichen Leben zurückgegriffen. Trotzdem handele es sich bei dem Buch um ein "genuines Werk der literarischen Fantasie", das "keinerlei außerliterarischen Absichten" verfolge. Ein Verbot des Buches wäre ein "Angriff auf die Freiheit der Kunst", erklärte der Verlag. Die Verhandlung vor dem LG soll am 24.4.2003 stattfinden.

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