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11.04.2003; 18:42 Uhr
Bundestag verabschiedet neues Urheberrecht
Mit Stimmen der CDU/CSU - Verwertungswirtschaft fordert Nachbesserungen

Die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht ist so gut wie abgeschlossen. Der Bundestag verabschiedete am 11.4.2003 den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Urheberrecht in der Informationsgesellschaft (BT-Drs. 15/38) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages vom 9.4.2003 (BT-Drs. 15/837). Für den Kompromissvorschlag stimmten die Abgeordneten von SPD, Grünen und CDU/CSU. Die Abgeordneten der FPD lehnten den Gesetzentwurf ab, weil er die Belange der Verwertungswirtschaft nicht ausreichend berücksichtige. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) begrüßte den Beschluss als "fairen Kompromiss zwischen geistigem Eigentum und Wissensgesellschaft". Zustimmung für die Urheberrechtsreform gab es auch aus Teilen der Verwertungswirtschaft. Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft Deutschlands (Bundesverband Phono) erklärte, die Tonträgerhersteller erhielten mit dem "längst überfälligen" Gesetz "dringend erforderliche Rahmenbedingungen". Gleichzeitig forderte der Verband den Gesetzgeber aber bereits zu Nachbesserungen auf. Es gebe noch viel zu tun, beispielsweise im Zusammenhang mit einer Neuregelung des sogenannten Rechts zur Privatkopie. Kritik an den neuen Vorschriften gab es dagegen vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Der Verband warnte, Teile des Gesetzentwurfs öffneten "dem Missbrauch Tür und Tor". Die Urheberrechtsreform soll mit ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Vorher ist allerdings noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Deutschland wäre der dritte Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), der die EU-Urheberrechtsrichtlinie umsetzt. Die Umsetzungsfrist war bereits am 22.12.2002 abgelaufen.

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