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16.04.2003; 16:32 Uhr
Kritik an Urheberrechtsreform reißt nicht ab
Auch Multimediawirtschaft kritisiert Neuregelungen

Die Kritik an der vom Bundestag beschlossenen Reform des Urheberrechts reißt nicht ab. Nach Vertretern der Verlags- und Musikwirtschaft bemängelte nun auch der Deutsche Multimedia-Verband (DMMV) den Kompromiss zur Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie in deutsches Recht. Der Gesetzentwurf sei mit den gegenwärtigen und künftigen Gegebenheiten der Informationsgesellschaft "unvereinbar", warnte der Verband am 15.4.2003. Vor allem habe der Gesetzgeber es versäumt, die Vervielfältigungen zu privaten Zwecken aus rechtswidrigen Quellen zu untersagen. "Das Urheberrecht ist mit dieser Novellierung noch nicht in der Informationsgesellschaft angekommen“, meinte der Leiter des Arbeitskreises Medienpolitik des DMMV, Christian Dressel. Der Gesetzentwurf schütze die Rechteinhaber nur unzureichend vor den enormen Umsatzeinbußen durch massenhafte digitale Piraterie. Das gefährde die Internet- und die Medienwirtschaft insgesamt. Offensichtlich sei auch dem Gesetzgeber klar, dass Nachbesserungsbedarf bestehe. Das zeige die von der Bundesregierung für die zweite Jahreshälfte angekündigte Diskussion über weiteren Umsetzungsbedarf im Zusammenhang mit der EU-Urheberrechts-Richtlinie.

Der Bundestag hat am 11.4.2003 den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Urheberrecht in der Informationsgesellschaft (BT-Drs. 15/38) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages vom 9.4.2003 (BT-Drs. 15/837) verabschiedet. Für den Kompromissvorschlag stimmten die Abgeordneten von SPD, Grünen und CDU/CSU. Die Abgeordneten der FPD lehnten den Gesetzentwurf ab, weil er die Belange der Verwertungswirtschaft nicht ausreichend berücksichtige. Kernbestandteile des Entwurfs sind die Einführung eines neuen Rechts der Urheber zur öffentlichen Zugänglichmachung, die Überarbeitung einer Reihe von Schrankenbestimmungen und die Schaffung eines umfassenden Rechtsschutzes von technischen Maßnahmen zum Schutz urheberrechtlich geschützter Inhalte. Die Urheberrechtsreform soll mit ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Vorher ist allerdings noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich, die nicht vor Ende Mai 2003 erwartet wird. Deutschland wäre der dritte Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), der die EU-Urheberrechtsrichtlinie umsetzt. Die Umsetzungsfrist war bereits am 22.12.2002 abgelaufen.

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