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06.05.2003; 19:24 Uhr
Softwarehersteller kündigt Verfassungsbeschwerde gegen Urheberrechtsreform an
Wegen Verbot von Programmen zur Umgehung von Kopierschutzverfahren

Ein Softwarehersteller aus Baden-Württemberg hat angekündigt, gegen die vor kurzem vom Bundestag beschlossene Urheberrechtsreform Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. Wie die Zeitschrift "ComputerBILD" in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, will die Software Animation Design GmbH (S.A.D. GmbH) aus Ulm wegen des geplanten Verbots von Mitteln zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe anrufen. Das Unternehmen, mit dessen Programmen "Moviejack" und "Gamejack" sich der Kopierschutz von DVDs und bestimmten Computerspielen umgehen lässt, befürchtet nach dem Bericht der "ComputerBILD" durch die Urheberrechtsreform eine "Enteignung". Die erheblichen Aufwendungen für die Entwicklung der Kopierprogramme, die daran erworbenen urheberrechtlichen Nutzungsrechte und der Lagerbestand noch nicht ausgelieferter Programmkopien würde wertlos, wenn es bei den geplanten gesetzlichen Regelungen bleibe, beklagt das Softwarehaus. Während das Ulmer Unternehmen auf Hilfe aus Karlsruhe hofft, haben sich andere Hersteller von Kopierprogrammen inzwischen dazu entschlossen, Deutschland zu verlassen. Bereits Anfang 2002 wurde beispielsweise bekannt, dass die Firma Elaborate Bytes eine Verlagerung ihres Firmensitzes und aller Server in die Schweiz vornimmt. Das ehemals im oberbayerischen Lochhofen ansässige Unternehmen stellt das bekannte Kopierprogramm "CloneCD" her, mit dem unter anderem auch kopiergeschützte Musik-CDs vervielfältigt werden können. Der Gründer von Elaborate Bytes, Oliver Kastl, begründete den Schritt gegenüber der Computerzeitschrift "c't" mit dem in der Schweiz geltenden "entspannten Urheberrecht". Die Gesetze der Eidgenossen würden es dem Unternehmen ermöglichen, das Programm "CloneCD" auch in Zukunft im Internet zum Herunterladen anzubieten.

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