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07.05.2003; 16:28 Uhr
Bundesregierung verabschiedet Gesetzentwurf für neues Wettbewerbsrecht
"Weiterer Schritt zu mehr Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft"

Die Bundesregierung hält an ihrer Absicht fest, das Recht des unlauteren Wettbewerbs in der laufenden Legislaturperiode umfassend zu reformieren. Das Bundeskabinett verabschiedete am 7.5.2003 einen entsprechenden Gesetzentwurf für eine Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte anlässlich der Verabschiedung, nach der Abschaffung des Rabattgesetzes (RabattG) und der Zugabeverordnung (ZugabeVO) sei das neue UWG "ein weiterer Schritt hin zu mehr Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft". Mit der Neuregelung sollen zahlreiche Beschränkungen des deutschen Wettbewerbs aufgehoben werden, die nicht mehr zeitgemäß seien. Außerdem sollen durch die Konkretisierung einer Reihe von Generalklauseln mehr Rechtsklarheit im Lauterkeitsrecht geschaffen werden. Als Beispiele unlauteren Wettbewerbs nennt § 4 Nr. 3 des Gesetzentwurfs erstmals ausdrücklich auch die unzumutbare Belästigung von Marktteilnehmern durch unverlangt zugeschickte Telefon-, Telefax- oder E-Mail-Werbung. § 4 Nr. 10 des Gesetzentwurfs nennt als weiteren Fall unlauteren Wettbewerbs das Anbieten von Waren, die eine Nachahmung von Waren eines Mitbewerbers sind. Weitere Voraussetzung für einen Wettbewerbsverstoß ist in diesem Fall allerdings, dass eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft der Waren herbeigeführt oder dass die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt wird.

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