Schwere Niederlage für US-Verwertungswirtschaft im Streit um Tauschnetzwerke
Die US-Verwertungswirtschaft hat in ihrem Kampf gegen die umstrittenen Tauschnetzwerke im Internet eine schwere Niederlage hinnehmen müssen. Ein US-Bezirksgericht in Los Angeles entschied am 25.4.2003, die Softwarehersteller Grokster und StreamCast Networks könnten nicht für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden, die durch die Benutzer ihrer Computerprogramme begangen würden. Die beiden Unternehmen bieten die Software an, die eine Benutzung der Tauschnetzwerke Grokster und Morpheus ermöglicht. Das Urteil ist die erste Entscheidung eines US-Bundesgerichts zu Gunsten der Hersteller von Tauschnetzwerkprogrammen. Die Verantwortlichkeit der Benutzer der Tauschnetzwerke stellt das Urteil nicht in Frage. Trotzdem ist die Entscheidung ein schwerer Rückschlag für die Bemühungen der US-Verwertungswirtschaft, die rechtswidrigen Verbreitung von Musik und Filmen über das Internet einzudämmen. Entsprechend enttäuscht äußerte sich zu dem Urteil die Recording Industry Association of America (RIAA), die wichtigste Interessenvertretung der US-amerikanischen Musikwirtschaft. Der Verband kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einlegen zu wollen.
Dokumente:
- Pressemitteilung der RIAA v. 25.4.2003
- Entscheidung des US-Bezirksgerichts v. 25.4.2003 (Az. CV 01-08541-SVW u. CV 01-09923-SVW)
Institutionen:
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