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04.04.2003; 15:10 Uhr
Keine weitere Verschärfung des neuen Jugendschutzrechts
Vorschlag aus Bayern findet im Bundestag auch in zweiter und dritter Lesung keine Mehrheit

Das neue Jugendschutzrecht wird nicht weiter verschärft. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrates, der auf Vorschlag Bayerns ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden war (BT-Drs. 15/38), fand am 4.4.2003 im Bundestag auch in zweiter und dritter Lesung keine Mehrheit. Das Parlament schloss sich damit der Auffassung der Bundesregierung an, die die Vorschläge des Bundesrats in ihrer Gegenäußerung ausnahmslos als unverhältnismäßig zurückgewiesen hatte. Die Länderkammer wollte Kinder und Jugendliche besser vor jugendgefährdenden Videos, Videospielen und Kinofilmen schützen. Sogenannte "Killerspiele", bei denen die Tötung von Mitspielern durch Schusswaffen vorgetäuscht wird, sollten völlig verboten werden. Außerdem wollte eine Mehrheit der Bundesländer Darstellungen von Kindern und Jugendlichen in "unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung" untersagen und die Bußgelder für einen Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen erhöhen. Vertreter von SPD und Grünen erklärten in der Aussprache, die im Juni 2002 verabschiedeten neuen Regelungen zum Jugendmedienschutz reichten aus. Nun gelte es abzuwarten, ob sich die neuen Vorschriften bewährten. Das neue Jugendschutzrecht ist zum 1.4.2003 in Kraft treten. Nach fünf Jahren ist eine Überprüfung vorgesehen.

Zwischen Bundesrat und Bundesregierung umstritten war vor allem eine mögliche Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch den Filmverleih. Der Bundesrat wollte den Verleih von schwer jugendgefährdenden Bildträgern und das Aufstellen von Videoverleihautomaten völlig verbieten. Das Verleih- und Aufstellverbot sollte auch gelten, wenn sichergestellt ist, dass jugendgefährdende Videos nur an Volljährige abgegeben werden. Die Länderkammer wollte dadurch verhindern, dass Erwachsene jugendgefährdende Videos oder DVDs an Minderjährige weitergeben. Folgerichtig sollte auch das sogenannte "Elternprivileg" fallen, nachdem die Erziehungsberechtigten Minderjährigen in bestimmten Fällen jugendgefährdendes Material zugänglich machen dürfen. Die Bundesregierung stand im Gegensatz dazu auf dem Standpunkt, der Jugendschutz müsse in jedem Fall gegen die Informations- und die Kunstfreiheit abgewogen werden. Der Gesetzgeber müsse die widerstreitenden Grundrechte aller Beteiligten zum Ausgleich bringen. Dem werde ein völliges Verleihverbot jugendgefährdender Bildträger auch an Erwachsene ebenso wenig gerecht wie ein Verbot erotisch wirkenden Darstellungen von Kindern und Jugendlichen. Es sei ebenso unverhältnismäßig wie ein völliges Verbot von Videoverleihautomaten. Im Zusammenhang mit dem sogenannten "Elternprivileg" müsse berücksichtigt werden, dass die Erziehungsberechtigten regelmäßig am besten wüssten, was ihre Kinder emotional und intellektuell nicht überfordere.

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