NetzDG-Verstöße von »Telegram«
Der Betreiber des Messenger-Dienstes Telegram hat vor dem AG Bonn Einspruch gegen Bußgeldbescheide des Bundesamtes für Justiz wegen angeblicher Verstöße gegen das NetzDG erhoben. Darüber berichtet u.a. LTO.
Das BfJ wirft dem Messenger-Dienst vor, kein nach dem NetzDG erforderliches Beschwerdeverfahren vorzuhalten. Unter Berufung auf einen Gerichtssprecher berichtet LTO jedoch, dass Telegram schon bestreitet, ein soziales Netzwerk zu sein und damit von der Regelung verpflichtet zu werden. Laut Meldung wird mit einer Entscheidung im Herbst gerechnet.
Das BfJ hatte im vergangenen Oktober nach über einem Jahr Ermittlungen ein Bußgeld in Höhe von insgesamt mehr als fünf Millionen gegen den Diensteanbieter verhängt (vgl. Meldung vom 18. Oktober 2022).
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