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31.03.2003; 18:30 Uhr
Bundeskartellamt gegen Einstieg von Bertelsmann bei Ullstein?
Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung"

Das Bundeskartellamt hat möglicherweise Einwände gegen den Mitte Februar 2003 beschlossenen Einstieg der Bertelsmann-Buchgruppe Random House bei der Verlagsgruppe Ullstein Heyne List. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAZ) am 29.3.2003 unter Berufung auf vertrauliche Unterlagen der Bonner Behörde. Nach Darstellung des Blatts befürchten die Kartellwächter, dass Random House bei einer Übernahme der Anteile des Axel Springer Verlags an der Verlagsgruppe Ullstein Heyne List eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Taschenbücher erlangen könnte. Das Bundeskartellamt gehe offensichtlich davon aus, dass Random House nach dem Einstieg einen erheblich höheren Marktanteil erlangen könne als die 30 Prozent, die Random House nach eigenen Angaben erwarte. Falls sich der Bericht der FAZ bestätigt, wäre das Bundeskartellamt der gleichen Ansicht wie die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck. Das Stuttgarter Unternehmen vertritt bereits seit einiger Zeit die Auffassung, dass Random House nach der Übernahme von Ullstein Heyne List auf dem Markt für Taschenbücher einen Anteil von rund 40 Prozent erreichen würde. Entscheidend für die Marktmacht müsse der Teilmarkt "Taschenbücher" sein und nicht der gesamte Buchmarkt. Das Bundeskartellamt müsse im Fall den einschlägigen Markt genau so eng abgrenzen wie auf dem Berliner Zeitungsmarkt. Dort hatten die Wettbewerbshüter Holtzbrinck einen Einstieg beim Berliner Markt mit der Begründung verweigert, es sei eine beherrschende Stellung im Markt für regionale Abonnement-Tageszeitungen zu befürchten. Eine Entscheidung des Bundeskartellamts über den Einstieg von Random House bei Ullstein Heyne List wird nicht vor Juni 2003 erwartet.

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