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01.04.2003; 17:08 Uhr
Verwertungswirtschaft beklagt Unklarheiten im neuen Jugendschutzrecht
"In Übergangsphase auf Behördenseite besonderes Augenmaß gefordert"

Anlässlich des Inkrafttretens des neuen Bundesjugendschutzgesetzes (BJSchG) und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages der Länder (JMedSchStV) zum 1.4.2003 hat die Verwertungswirtschaft Unklarheiten in den neuen Regelungen beklagt. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien (BITKOM) meinte am 31.3.2003, es sei im Augenblick weithin unklar, wie die neuen Vorschriften in der Praxis umgesetzt werden sollten. BITKOM-Geschäftsführer Bernhard Rohleder warnte, die Gesetze seien "mit der heißen Nadel gestrickt worden". Die Folge seien unklare Abgrenzungen und Begriffsbestimmungen. Schwierigkeiten mache der Wirtschaft auch, dass beispielsweise im Online-Bereich die künftig zuständige Kommission für Jugendmedienschutz überhaupt erst noch gegründet werden müsse. Solange die Kommission nicht bestehe, könnten die in die Pflicht genommenen Internetanbieter wichtige Entscheidungen für die praktische Umsetzung nicht treffen und die noch abstrakten Vorgaben der neuen Vorschriften nicht erfüllen. Rohleder forderte die zuständigen Behörden deshalb für die Übergangszeit zu "besonderem Augenmaß" auf. Schwierigkeiten mit der Umsetzung des neuen Jugendschutzrechts hat offenbar auch der Schallplattenhandel. Nach einer Mitteilung des Bundesverbands der Phonographischen Wirtschaft Deutschlands (Bundesverband Phono) vom 1.4.2003 ist noch unklar, ob neben Videos und DVDs ab sofort auch Musik-CDs mit Bildanteil eine Freigabe von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) benötigen. Als derartige "Enhanced CDs" werden vor allem CD-Singles ausgeliefert. Der Verband kündigte an, die Frage bis Ende April 2003 klären zu lassen.

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