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21.03.2003; 18:41 Uhr
RTL setzt sich im Streit um Logo von "Superstar" gegen NDR durch
Logo des NDR sei "verblüffend ähnlich" - "Inspiration nicht zu übersehen"

Der Privatsender RTL hat sich im Streit mit dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) im Zusammenhang mit der RTL-Sendung "Deutschland sucht den Superstar" vor Gericht erneut durchgesetzt. Das Landgericht Köln (LG) untersagte es dem NDR am durch Urteil vom 21.3.2003, für seine Casting-Show "Deutschlands Talente" weiter ein Logo zu verwenden, das dem von "Deutschland sucht den Superstar" "verblüffend ähnlich" sehe. Das Gericht bestätigte damit eine einstweilige Verfügung, die auf Antrag von RTL bereits am Ende Januar 2003 gegen den NDR ergangen war. RTL hatte der Rundfunkanstalt vorgeworfen, sowohl die ovale Form als auch die Farben des "Superstar"-Logos übernommen zu haben. Der NDR hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Die ovale Form und die blaue Farbgebung würden in der ARD seit Jahrzehnten verwendet. Eine Verwechslungsgefahr bestehe deshalb nicht. Das LG wollte sich dieser Auffassung nun allerdings nicht anschließen. Das Logo der NDR-Sendung weise so starke Ähnlichkeiten mit dem RTL-Logo auf, dass die "Inspiration" durch die Gestaltung des Privatsenders "nicht zu übersehen" sei. Eine Verwechslungsgefahr sei auch deshalb naheliegend, weil beide Logos für gleichartige Sendungen verwendet würden.

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