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24.03.2003; 16:56 Uhr
USA: Gesetzliches Verbot von Werbung per Fax nicht verfassungswidrig
Entscheidung möglicherweise übertragbar auf ungewollt zugesandte E-Mail

Ein gesetzliches Verbot ungewollt zugesandter Werbung per Telefax ist vereinbar mit der US-Verfassung. Das entschied am 21.3.2003 das US-Berufungsgericht für den Achten Bezirk in Saint Louis (Az. 02-2705, 02-2707). Eine abweichende Entscheidung eines US-Bezirksgerichts aus dem Jahr 2002 hoben die Richter auf. Im Fall hatte der Bundesstaat Missouri die Unternehmen American Blast Fax, Inc. und Fax.com, Inc. verklagt, die für Dritte gewerblich Werbung per Fax versenden. Der Bundesstaat berief sich dabei auf ein 1991 erlassenes Bundesgesetz, dass das ungewollte Zusenden von Werbefaxen untersagte. Die beklagten Unternehmen verteidigten sich mit dem Vorwurf, das Bundesgesetz sei wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf freie Meinungsäußerung unwirksam. Sie beriefen sich auf eine ältere Entscheidung des US-Verfassungsgerichts, nach der auch Werbung unter den einschlägigen ersten Zusatz zur US-Verfassung ("first amendment") falle. Während das US-Bezirksgericht sich dieser Auffassung angeschlossen hatte, ließ sich das US-Berufungsgericht nicht von der Verfassungswidrigkeit überzeugen. Das Ziel des Gesetzgebers, den Empfänger vor der ungewollten Kostenverlagerung und den Störungen durch den Faxempfang zu bewahren, sei "vernünftig" gewesen, entschieden die Richter. In ihrer Urteilsbegründung gingen sie unter anderem darauf ein, dass der Faxempfang Papier, Tinte oder Toner des Empfängers verbrauche und außerdem vorübergehend die Telefonleitung blockiere. US-Verbraucherverbände äußerten trotzdem die Hoffnung, dass sich die Entscheidung möglicherweise auf das Zusenden ungewollter Werbung per E-Mail übertragen lasse.

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