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18.03.2003; 19:18 Uhr
Breuer will gegen Schadensersatzurteil wegen Äußerungen über Kirch in Berufung gehen
Für persönliche Konsequenzen aus Angelegenheit "kein Anlass"

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank AG (Deutsche Bank), Rolf Breuer, will gegen das Urteil vorgehen, durch das er wegen angeblich kreditschädigender Äußerungen über den gescheiterten Münchener Medienunternehmer Leo Kirch zu Schadensersatz verurteilt wurde. Breuer teilte am 17.3.2003 auf einer Pressekonferenz in Berlin mit, auf Anraten seiner Anwälte würden sowohl er als auch die ebenfalls zu Schadensersatz verurteilte Deutsche Bank Berufung gegen das Urteil einlegen. Außerdem bekräftigte der mittlerweile in den Aufsichtsrat der Bank gewechselte Spitzenmanager nochmals, er sehe für persönliche Konsequenzen aus der Angelegenheit "keinen Anlass". Breuer hatte sich am 4.2.2002 in einem Gespräch mit dem Fernsehsender "Bloomberg TV" als damaliger Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank zur Frage geäußert, ob die Kreditwirtschaft die damals bereits angeschlagene Münchener Kirch-Gruppe weiter unterstützen werde. Breuer meinte dazu, das halte er "für relativ fraglich. Was alles man darüber lesen und hören kann ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen. Es können also nur Dritte sein, die sich gegebenenfalls für eine wie Sie gesagt haben Stützung interessieren." Die Deutsche Bank war zum Zeitpunkt dieser Äußerungen mit mehr als 700 Millionen Euro Kreditvolumen einer der wichtigsten Gläubiger eines Hauptunternehmens der Kirch-Gruppe, der PrintBeteiligungs GmbH. Kirch hatte wegen dieser Äußerungen Breuer und die Deutsche Bank auf Schadensersatz verklagt und vom LG München I am 18.2.2003 in vollem Umfang Recht bekommen. Die Richter warfen Breuer vor, durch seine Äußerungen die Kreditwürdigkeit Kirchs öffentlich in Frage gestellt und dadurch gegen die vertraglich vereinbarte Verschwiegenheitspflicht der Deutschen Bank gegenüber dem Unternehmer verstoßen zu haben. In welchem Umfang die Deutsche Bank und Breuer Kirch tatsächlich Schadensersatz leisten müssen, müsste in einem weiteren Verfahren geklärt werden. Im Gespräch sind Beträge von mehreren Hundert Millionen Euro.

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