Kommission soll Verwertungsgesellschaften zu Senkung der Lizenzgebühren zwingen
Die Europäische Kommission (Kommission) soll die Verwertungsgesellschaften in der Europäischen Union (EU) zu einer Senkungen der Vergütungen für Verwertungsrechte zwingen. Das fordert jedenfalls der Plattenhersteller Universal Music International (Universal), der am 11.3.2003 bei der Kommission erneut Beschwerde gegen das Bureau International des Sociétés Gérant les Droits d'Enregistrement et de Reproduction Mécanique (BIEM) einlegte. Universal wirft dem weltweiten Dachverband der Verwertungsgesellschaften vor, durch zu hohe Lizenzgebühren für mechanische Verwertungsrechte gegen europäisches Kartellrecht zu verstoßen. Nach Auffassung des Musikkonzerns verstößt gegen EU-Recht bereits die Tatsache, dass es außer dem BIEM keine Einrichtung gibt, die Lizenzen zur Tonträgerherstellung erteilen kann. Außerdem seien die Lizenzgebühren von elf Prozent des Ladenverkaufspreises, die das BIEM verlange, in Anbetracht der gegenwärtigen Marktlage mehr als hinderlich. Die rund 600 Millionen Euro, die die europäischen Plattenhersteller jährlich an die Verwertungsgesellschaften zahlen müssten, hinderten sie daran, ihren Plattenfirmen Rabatte einzuräumen oder mehr Titel auf einen Tonträger packen zu können. Das BIEM hat die von Universal bereits Mitte vergangenen Jahres erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen.
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