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13.03.2003; 17:16 Uhr
Simonis scheitert mit Schmerzensgeldklage gegen "Focus"
LG Berlin hält Bericht über Ermittlungsverfahren auch ohne Nachfrage für zulässig

Die schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) ist mit ihrer Schmerzensgeldklage gegen das Nachrichtenmagazin "Focus" vorerst gescheitert. Die Zeitschrift teilt am 13.3.2002 mit, das Landgericht Berlin (LG) habe die Klage der SPD-Politikerin am gleichen Tag abgewiesen (Az. 27.O.961/02). Im Fall hatte "Focus" über ein gegen Simonis wegen des Verdachts der Falschaussage laufendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren berichtet, ohne der Ministerpräsidentin vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die SPD-Politikerin warf dem Nachrichtenmagazin vor, dadurch ihre Persönlichkeitsrechte verletzt zu haben. Wegen der Schwere der Vorwürfe hätte sie verlangen können, zu den gegen sie erhobenen Anschuldigen Stellung zu nehmen. Das Gericht hielt der Redaktion des "Focus" allerdings zu Gute, dass sie sich im Fall auf die Auskunft eines Berliner Justizsprechers verlassen habe. Das Nachrichtenmagazin habe auf die Richtigkeit dieser amtlichen Auskunft vertrauen dürfen, meinten die Richter. Da der "Focus" wenig später auch über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens berichtet habe, sei kein Schmerzensgeldanspruch geboten. Das Gericht wies auch den Vorwurf von Simonis zurück, "Focus" habe zu einseitig über den Fortgang der Ermittlungen berichtet. Nachdem die Landesregierung von Schleswig-Holstein in der gleichen Sache eine "ähnlich einseitige Pressepolitik" betrieben habe, könne nicht von einer besonders schweren Persönlichkeitsverletzung gesprochen werden, die Voraussetzung für den Schmerzensgeldanspruch sei. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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