Bayern muss wegen teilweiser Übernahme einer Ausstellung Schadensersatz zahlen
Der Freistaat Bayern muss wegen der teilweisen Übernahme einer Ausstellung dem Institut du Monde Arabe in Paris Schadensersatz zahlen. Das entschied das Landgericht München I (LG) durch Urteil vom 11.3.2003 (Az. 21 O 2324/00). Im Fall hatte das staatliche Museum für Völkerkunde in München von Mitte 1999 bis Anfang 2000 eine Ausstellung unter dem Titel "Im Land der Königin von Saba" gezeigt. Mehr als zwei Drittel der dabei gezeigten Gegenstände stammten aus einer Ausstellung, die bereits zwei Jahre vorher im Institut du Monde Arabe in Paris gezeigt worden war. Auch die Anordnung der Gegenstände und zahlreiche Texttafeln waren teilweise übernommen worden. Das Völkerkundemuseum hatte dafür allerdings nur die Erlaubnis der Eigentümer der Ausstellungsstücke eingeholt und nicht auch die des Institut du Monde Arabe, das die ursprüngliche Ausstellung entworfen hatte. Darin lag eine Urheberrechtsverletzung, entschied nun das LG. Die ursprüngliche Ausstellung sei auf Grund von Auswahl, Anordnung und Verbindung der gezeigten Objekte durch die Begleittexte ein urheberrechtlich geschütztes Werk gewesen. Bei der Münchener Ausstellung habe es sich um eine unfreie Bearbeitung gehandelt, die nur mit Zustimmung des Institut du Monde Arabe zulässig gewesen sei. Der Freistaat Bayern müsse dem Institut deshalb über den durch die Ausstellung erzielten Gewinn Rechnung legen und Schadensersatz leisten.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 1175:
https://www.urheberrecht.org/news/1175/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.