Zeitung darf Person der Zeitgeschichte nur für redaktionellen Beitrag unentgeltlich abbilden
Auch eine Person der Zeitgeschichte darf nur dann unentgeltlich durch eine Zeitung abgebildet werden, wenn die Abbildung im Zusammenhang mit einem redaktionellen Beitrag erfolgt. Eine Abbildung ausschließlich zu Werbezwecken sei ohne Einwilligung des Betroffenen unzulässig, bestätigte das Landgericht München I (LG) durch eine am 5.3.2003 bekannt gemachte Entscheidung (Az. 7 O 16812/02). Im Fall hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) im Herbst 2001 für ihre damals geplante und mittlerweile regelmäßig erscheinende Sonntagsausgabe eine Werbeanzeige veröffentlicht, die im Fernsehen, in Zeitungen, Zeitschriften und auf Verkehrsmitteln und Plakaten erschien. In der Werbung wurde eine sogenannte "Nullnummer" der Sonntagszeitung dargestellt, auf der neben Bundesaußenminister Joschka Fischer (GRÜNE) unter der Schlagzeile "Der strauchelnde Liebling" auch der ehemalige Tennis-Star Boris Becker abgebildet war. Becker verlangte daraufhin von der FAZ Auskunft darüber, in welchem Umfang mit seinem Foto Werbung betrieben worden sei. Die FAZ verweigerte diese Auskunft. Sie berief sich darauf, durch die Anzeige nur beispielhaft über die geplante Gestaltung ihrer Sonntagszeitung informiert zu haben. Diese Form der Eigenwerbung sei durch die Pressefreiheit und damit das Recht zur Bildberichterstattung über Personen der Zeitgeschichte gedeckt. Das LG folgte dieser Auffassung nicht. Nachdem der angekündigte Bericht über Becker in der Folgezeit nicht erschienen sei, habe die Abbildung ausschließlich Werbezwecken gedient. Die Zeitung habe gezielt die Prominenz Beckers ausgenutzt, um für ihre geplante Sonntagsausgabe zu werben. Ohne einen redaktionellen Beitrag, der ein öffentliches Interesse an einer Blickfang-Werbung begründen könnte, sei die kommerzielle Verwertung des Bildes gegen den Willen des Betroffenen nicht zulässig.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 1162:
https://www.urheberrecht.org/news/1162/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.