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06.03.2003; 18:01 Uhr
Einstweilige Verfügung gegen Maxim Billers neuen Roman "Esra"
Wegen angeblicher Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Der neue Roman "Esra" des Schriftstellers Maxim Biller darf bis auf weiteres weder beworben noch vertrieben werden. Das Landgericht München I (LG) bestätigte am 6.3.2003 gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) über eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen den Kölner Verlag Kiepenheuer & Witsch, in dem das Buch erschienen ist. Beantragt haben die einstweilige Verfügung nach Darstellung der "FAZ" zwei Betroffene, die sich in Figuren des Romans wiedererkennen und sich durch "unangemessene Darstellung" in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen. Die etwa 5000 Exemplare des Buches, die bereits an den Buchhandel ausgeliefert worden seien, seien von der einstweiligen Verfügung nicht betroffen und dürften weiter verkauft werden. Verleger Helge Malchow brachte nach einem weiteren Bericht der "FAZ" vom 7.3.2003 mittlerweile öffentlich sein Bedauern zum Ausdruck, dass sich Menschen durch den Roman verletzt fühlten. Er beharrte aber auf der "Freiheit der Kunst" und behielt sich rechtliche Schritte gegen die einstweilige Verfügung vor.

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