Ermittlungen bestätigen Verstoß bestimmter HP-Druckertreiber gegen Datenschutz
Ermittlungen gegen den Druckerhersteller Hewlett Packard Deutschland (HP) haben den Verdacht bestätigt, dass bestimmte Druckertreiber des Unternehmens gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen. Das berichtet am 10.3.2003 der Branchendienst heise online unter Berufung auf das baden-württembergische Innenministerium als zuständige Aufsichtsbehörde nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Bei Nutzung der Funktion "myPrintMileage" der Treiber für eine Reihe von Tintenstrahldruckern der "HP DeskJet"-Reihe werden danach nicht nur Angaben zum genutzten Drucker, zum Tintenverbrauch und zu getätigten Druckaufträgen an HP übertragen, sondern auch die Internetadresse des Benutzers. Nach den Ermittlungen der baden-württembergische Behörde könnten dadurch die übermittelten Daten bei registrierten Anwendern einer natürlichen Person zugeordnet werden. Die Datenspeicherung verstoße deshalb mangels ausreichender Einwilligung der Benutzer gegen geltendes Datenschutzbestimmungen. Eine Erklärung von HP, die bei Installation des Druckertreibers selbsttätig am Bildschirm dargestellt werde, sei nach Auffassung der baden-württembergischen Datenschützer nicht ausreichend. Nach Darstellung von heise online hat das Innenministerium seine Rechtsauffassung mittlerweile an HP "übermittelt".
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