Medienanstalten sehen Verdacht der Pornografie bei Telefonsex-Werbung erhärtet
Nach Ansicht der Landesmedienanstalten hat sich der Verdacht erhärtet, dass die privaten Fernsehsender durch Werbesendungen für Telefonsex und sexlastige Kurzsendungen ("Sex-Clips") gegen das Pornografieverbot im Rundfunk verstoßen. Das teilte die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) am 11.3.2003 unter Berufung auf einen entsprechenden Zwischenbericht ihrer Gemeinsamen Stelle Jugendschutz und Programm (GSJP) mit. Nach den Untersuchungen der GSJP verdichten sich Telefonsex-Werbung und Sex-Clips nachts programmübergreifend in einem Ausmaß, dass sich der nächtliche Fernsehzuschauer den Sendungen kaum noch entziehen kann. Der DLM-Vorsitzende Norbert Schneider meinte bei Vorstellung des Zwischenberichts, offenbar könnten einige TV-Veranstalter ihr Programm nur mit Mitteln bestreiten, "die gesellschaftlich nicht wünschenswert sind". Schneider kündigte an, dass die einzelnen Landesmedienanstalten den Verdachtsfälle im Einzelnen nachgehen werden. Anschließend werde die DLM mit den betroffenen Veranstaltern "in ein Gespräch eintreten". Dabei werde auch zu klären sein, ob die Entwicklung zulassungsrechtliche Folgen haben müsse.
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