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05.03.2003; 15:16 Uhr
Bundesregierung weist Kritik der Verlage an Urheberrechtsreform zurück
Zypries: Geplante Schranke für Bildungseinrichtungen nicht für öffentliche Bibliotheken

Die Bundesregierung hat die Kritik der deutschen Verlagswirtschaft an der geplanten Urheberrechtsreform zurückgewiesen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte am 3.3.2003 in einer Pressemitteilung, der Gesetzentwurf erlaube es Bibliotheken und Schulen nicht, geschützte Inhalte beliebig oft zu vervielfältigen. Geplant sei lediglich, dass geschützte Werke beispielsweise in sogenannten "Intranets" durch eine begrenzte Anzahl von Personen für Unterricht und Forschung genutzt werden könnten. Dafür erhielten die Rechteinhaber eine angemessene Vergütung. Die geplante Neuregelung lasse es dagegen nicht zu, dass - wie wissenschaftliche Verleger und der Börsenverein des deutschen Buchhandels (Börsenverein) Glauben machen wollten - bundesweit eine einzige Universitätsbibliothek eine Fachzeitschrift anschafft und diese sämtlichen anderen Bibliotheken über Datennetze zugänglich macht. Von Bibliotheken sei in der von den Fachverlagen und dem Börsenverein angegriffenen Regelung überhaupt nicht die Rede. Vergleichbare Beschränkungen des Urheberrechts beständen außerdem bereits jetzt schon für das Vervielfältigungsrecht.

Aus der deutschen Verlagswirtschaft waren vor kurzem mit Blick auf den geplanten neuen § 52 a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) Warnungen vor Arbeitsplatzverlusten laut geworden. Nach dieser Schrankenvorschrift sollen Schulen und Hochschulen in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen bereits veröffentliche Werke öffentlich zugänglich machen dürfen, ohne dafür von den Verlagen entsprechende vertragliche Nutzungsrechte erwerben zu müssen. Der Gesetzgeber erhofft sich durch diese Ausnahme vom Urheberrechtsschutz neben einer Förderung neuer Lehr- und Lernformen erhebliche Einsparmöglichkeiten im Bildungsbereich. Die Schulbuch- und Wissenschaftsverlage befürchten durch die Regelung eine "Enteignung" ihrer Nutzungsrechte. Sie kritisieren, bei Inkrafttreten der Vorschrift werde es keine Bibliothek mehr für nötig halten, Zeitschriften in gedruckter Form zu bestellen oder für die elektronische Fassung Lizenzgebühren zu zahlen. Eine Vergütung über Verwertungsgesellschaften werde die Kosten der Verlage nicht annähernd decken. Wegen des heftigen Widerstands der Verlagswirtschaft wurde die abschließende Beratung der Urheberrechtsreform im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages bereits mehrmals verschoben.

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