Druckerhersteller werfen VG Wort Irreführung vor
Die deutschen Druckerhersteller haben der Verwertungsgesellschaft Wort (VG) Wort im Zusammenhang mit der Einführung von Urheberrechtsabgaben auf PCs Irreführung der Öffentlichkeit vorgeworfen. Die Initiative "Druckerhersteller gegen Urheberrechtsabgaben", der die Unternehmen Brother, Canon, Epson, Hewlett-Packard, Lexmark, Kyocera und Xerox angehören, forderte die VG Wort am 14.2.2003 auf, in Zukunft im Streit um Urheberrechtsabgaben auf "irreführende Darstellungen" zu verzichten. Der Verband reagierte damit auf eine gemeinsame Pressemitteilung von VG Wort und VG Bild-Kunst von Anfang Januar 2003, in der die Entscheidung der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zu Urheberrechtsabgaben auf Computer als Stärkung des "Rechts der Bürger auf privates Kopieren" begrüßt worden war. Eine Sprecherin der Druckerhersteller erklärte dazu, die Verbraucher hätten bereits nach geltendem Urheberrecht kein einklagbares Recht auf die Erstellung von Privatkopien. Auch die EU-Urheberrechtsrichtlinie und der zu ihrer Umsetzung vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung sehe kein solches Recht vor. Im Gegenteil solle die Umgehung des Kopierschutzes urheberrechtlich geschützter Werke in Zukunft unter Strafe gestellt werden. Kritik übten die Unternehmen auch an der Auffassung der VG Wort, die Entscheidung des DPMA sei "wegweisend" für den Umgang mit dem Urheberrecht im digitalen Zeitalter. Die Äußerung zeige, dass sich die Verwertungsgesellschaft hartnäckig weigere, sich den Anforderungen neuer Technologien zu stellen.
Die Schiedsstelle beim DPMA hat Ende Januar 2003 entschieden, dass in Zukunft auf jeden in Deutschland verkauften Rechner eine Urheberrechtsabgabe von zwölf Euro erhoben werden soll. Bleibt es bei dem Schiedsspruch, können VG Wort und VG Bild-Kunst, die das Musterverfahren vor dem DPMA angestrengt hatten, jährlich mit Mehreinnahmen von etwa 70 Millionen Euro rechnen. Ob nach dem Schiedsspruch auch andere Verwertungsgesellschaften Ansprüche gegen die PC-Hersteller geltend machen werden, ist noch offen. Die VG Wort hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung angekündigt, gegen den Schiedsspruch keinen Widerspruch einlegen zu wollen. Der vorgeschlagene Vergütungssatz liege zwar deutlich unter den 30 Euro pro verkauftem PC, die man ursprünglich verlangt habe. Insgesamt sehe man den Schiedsspruch aber sehr positiv. Gerätehersteller und Verbände der Informationswirtschaft haben dagegen bereits ihren Widerstand angedroht. Das Unternehmen Fujitsu Siemens, einer der größten PC-Hersteller in Deutschland, hat bereits erklärt, gegen den Schiedsspruch Widerspruch einlegen zu wollen. Auch der Bundesverband Informationstechnik, Telekommunikation und Neue Medien (BITKOM) erwartet, dass der Streit endgültig erst durch die Gerichte entschieden wird. BITKOM-Geschäftsführer Bernhard Rohleder appellierte an den Bundestag, bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht klarzustellen, dass PCs keine vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräte im Sinn des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) seien. Eine entsprechende Regelung sei gerade in Griechenland verabschiedet worden, einem der beiden EU-Mitgliedsstaaten, die die Urheberrechts-RL bereits umgesetzt hätten.
Dokumente:
- Pressemitteilung von VG Wort und VG Bild-Kunst v. 7.2.2003
- Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.11.2002 (BT-Drs. 15/38)
- EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (EU-Urheberrechtsrichtlinie) v. 22.5.2001, 2001/29/EG, konsolidierte Fassung
Institutionen:
- Initiative der führenden Druckerhersteller gegen Urheberrechtsabgaben auf Drucker und IT-Geräte
- Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort)
- Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst)
- Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
- Bundesverband Informationstechnik, Telekommunikation und Neue Medien (BITKOM)
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