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25.02.2003; 19:19 Uhr
US-Gesetzentwurf zur Sabotage von Internettauschbörsen wird möglicherweise aufgegeben

Der demokratische Abgeordnete Howard Berman wird seinen umstrittenen Gesetzentwurf, der der Verwertungswirtschaft unter bestimmten Voraussetzungen die Sabotage von Internettauschbörsen erlaubt hätte, möglicherweise nicht mehr ins Gesetzgebungsverfahren einbringen. Das berichtet am 21.2.2003 die "Los Angeles Times" (Times). Die Zeitung zitiert Berman mit den Worten, die Sache sei zwar "noch die Mühe wert". Bei realistischer Betrachtung werde es das Gesetz aber wohl "nicht durch den Kongress schaffen". Berman hatte noch im Oktober 2002 angekündigt, den wegen Neuwahlen verfallenen Gesetzentwurf überarbeiten und anschließend wieder dem US-Kongress vorlegen zu wollen. Hintergrund der überraschenden Entwicklung ist nach Darstellung der "Times" weniger der Widerstand von US-Bürgerrechtlern und Verbraucherschützern als die Tatsache, dass anscheinend die US-Filmwirtschaft von einer weiteren Unterstützung von Bermans Plänen Abstand genommen hat. Grund dafür seien neue Haftungsvorschriften gewesen, die der Gesetzentwurf vorsah. Rechtsinhaber, die von ihrem Recht zur Sabotage von Tauschbörsen Gebrauch gemacht hätten, hätten für dabei entstehende Schäden in bestimmten Fällen Schadensersatz leisten sollen. Einige Mitglieder der Motion Picture Association of America (MPAA) hätten entsprechende Schadensersatzklagen gescheut, andere hätten die Erforderlichkeit neuer gesetzlicher Regelungen grundsätzlich in Frage gestellt.

Berman und eine Reihe weiterer Mitglieder des US-Repräsentantenhauses hatten ihren Entwurf eines Peer to Peer Piracy Prevention Act Ende Juli 2002 der Öffentlichkeit vorgestellt. Nach dem Gesetzesvorschlag sollte die Verwertungsindustrie die Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials über Tauschbörsen gezielt durch technische Maßnahmen unterbinden dürfen, ohne eine Strafverfolgung oder Schadensersatzklagen befürchten zu müssen. Wer vom Vorgehen beeinträchtigt wurde, ohne tatsächlich an Urheberrechtsverletzungen beteiligt gewesen zu sein, sollte dadurch entstehende Schäden nur dann ersetzt bekommen, wenn sie einen Betrag von 250 US-Dollar überstiegen. Das Zerstören von Dateien erlaubte der Gesetzentwurf genauso wenig wie die gezielte Verbreitung von Computerviren über Tauschnetzwerke. Die Sabotageakte sollten nach dem Entwurf ohne Vorwarnung zulässig sein, mussten aber vorab dem US-Justizministerium mitgeteilt werden. Berman und seine Unterstützer wollten nach eigener Darstellung den Rechteinhabern nur die Selbsthilfe ermöglichen, die in anderen Bereichen selbstverständlich sei. Satellitenfirmen setzten regelmäßig technische Maßnahmen ein, um einen Diebstahl ihrer Signale zu verhindern. Auch Softwarehersteller nutzten seit langem Techniken, die ihre Programme unbrauchbar machten, wenn Lizenzbedingungen verletzt würden. Die US-Verwertungsindustrie hatte den Gesetzentwurf bei Bekanntwerden ausdrücklich begrüßt, Kritik gab es von US-Bürgerrechtlern und Verbraucherschutzverbänden.

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