Freistaat Bayern darf Kurzfassung einer Studie zu Scientology vorerst nicht mehr verbreiten
Der Freistaat Bayern darf die Kurzfassung einer von ihm in Auftrag gegebenen Studie über die Religionsgemeinschaft "Scientology" vorerst nicht mehr weiter vertreiben. Das entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) in einem Eilverfahren durch Beschluss vom 14.2.2003 (Az. 5 CE 02.3212). Die Richter untersagten den Vertrieb der Zusammenfassung des Buches "Gesundheitliche und rechtliche Risiken bei Scientology" allerdings nur, soweit darin geäußert wird, bestimmte Aussagen von "Scientology" würden teilweise eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung begründen. Das Gericht meinte, diese Behauptung sei nicht mehr vereinbar mit dem Sachlichkeitsgebot, das staatliche Stellen bei ihrer Informationstätigkeit beachten müssten. Keinen Erfolg hatte "Scientology" allerdings mit dem Versuch, dem Freistaat Bayern auch die Verbreitung der Studie selbst zu untersagen. Der BayVerfGH entschied, ein Unterlassungsanspruch komme schon deshalb nicht in Betracht, weil der Freistaat auf die weitere Verbreitung des Buches keinen Einfluss mehr habe. Außerdem sei durchaus denkbar, dass es sich bei der Untersuchung um keine staatliche Informationsarbeit handele, sondern um eine eigenständige wissenschaftliche Tätigkeit der Verfasser.
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