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19.02.2003; 16:22 Uhr
Beratung über Urheberrechtsreform verzögert sich
Beratung erst nächste Woche - Streitpunkt § 52a UrhG-E

Die Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Urheberrechts-RL in deutsches Recht verzögert sich offenbar. Das "Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel" (Börsenblatt) meldet am 18.2.2003, der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages werde nicht wie geplant bereits in dieser, sondern erst in der nächsten Woche über das Gesetzesvorhaben beraten. Hintergrund ist offenbar vor allem der heftige Widerstand der Verwertungswirtschaft gegen den geplanten neuen § 52a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Nach dieser Schrankenvorschrift sollen Schulen und Hochschulen in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen bereits veröffentliche Werke öffentlich zugänglich machen dürfen, ohne dafür entsprechende vertragliche Nutzungsrechte erwerben zu müssen. Der Gesetzgeber erhofft sich durch diese Ausnahme vom Urheberrechtsschutz erhebliche Einsparmöglichkeiten im Bildungsbereich. Gegen die Regelung laufen vor allem die Schulbuchverlage Sturm, die eine "Enteignung" ihrer Nutzungsrechte befürchten. Nach Angaben des "Börsenblatts" hat wegen des Streits Ende vergangener Woche ein Gespräch von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit Vertretern des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels stattgefunden, auf dem das Problem diskutiert wurde.

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