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10.03.2003; 18:09 Uhr
Rau fordert entschiedeneres Vorgehen gegen rechtsextremistische Internetangebote
Bundesländer sollen sich Beispiel an Nordrhein-Westfalen nehmen

Bundespräsident Johannes Rau (SPD) hat die Bundesländer aufgefordert, entschiedener gegen rechtsextremistische und rassistische Angebote im Internet vorzugehen. Die zuständigen Behörden sollten dem Vorbild der Bezirksregierung Düsseldorf folgen und von ihren Befugnissen nach dem Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) Gebrauch machen, forderte Rau am 10.3.2003 nach einem Gespräch mit dem Düsseldorfer Regierungspräsidenten Jürgen Büssow. "Fremdenhass und Antisemitismus werden nicht weniger verachtenswert und auch nicht weniger gefährlich, wenn sie mit Hilfe des Internet verbreitet und geschürt werden", erklärte der Bundespräsident in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Vor Rau hatte Ende Januar 2003 bereits der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Nordrhein-Westfalen gefordert, die Bundesländer sollten härter gegen Antisemitismus und Rassismus im Internet durchgreifen. Die Entscheidung zahlreicher Landesregierungen, den Erfolg des Vorgehens der Bezirksregierung Düsseldorf abzuwarten, hatten die Gewerkschaftler als "bedauerlich und unverständlich" kritisiert. Die gesetzlichen Regelungen ließen keinen Ermessensspielraum zu.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat im Februar 2002 knapp 80 Zugangsanbieter aus Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, den Zugang zu zwei US-amerikanischen Internetangeboten mit rechtsextremistischem Inhalt zu sperren. Etwa die Hälfte der betroffenen Unternehmen legte gegen diese Anordnung Widerspruch ein. Sie beriefen sich darauf, die Bezirksregierung sei für die Sperrungsverfügungen gar nicht zuständig gewesen. Die von der Behörde geforderten Maßnahmen ermöglichten abgesehen davon nur die Sperrung einiger weniger Seiten und könnten außerdem leicht umgangen werden. Der Aufwand, den die betroffenen Unternehmen mit Einrichtung und Aufrechterhaltung der Sperren hätten, sei deshalb überflüssig. Die Zugangsanbieter beklagten außerdem, durch das Vorgehen würden nordrhein-westfälische Unternehmen gegenüber Anbietern in anderen Bundesländern benachteiligt. Die Bezirksregierung begann im Juli 2002 trotzdem damit, die Widersprüche zurückzuweisen. Daraufhin erhoben 17 Provider Klage zu den Verwaltungsgerichten. Um die aufschiebende Wirkung der Klagen zu beseitigen, erklärte die Bezirksregierung die Sperrungsverfügungen im September 2002 für sofort vollziehbar. In einigen Fällen wurde der Sofortvollzug auf Antrag der Provider von den Verwaltungsgerichten ausgesetzt, in anderen Fällen bestätigt. Klarheit wird vermutlich erst eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) schaffen können.

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