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13.02.2003; 16:22 Uhr
Streit zwischen Worms und Freiburg über Theaterstück durch Vergleich beigelegt
"Kriemhilds Traum" darf noch siebenmal aufgeführt werden

Die Städte Worms und Freiburg haben ihren Rechtsstreit über die Aufführung eines Theaterstücks des Autors Moritz Rinke durch gerichtlichen Vergleich beigelegt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) teilte am 12.2.2003 mit, die beiden Städte hätten sich in der Berufungsverhandlung auf einen Kompromiss verständigt. Rinkes Theaterstück "Kriemhilds Traum" dürfe nach der Vereinbarung bis zum 31.3.2003 noch siebenmal im Freiburger Stadttheater aufgeführt werden. Im Gegenzug hätten sich die Stadt Freiburg, der Autor Moritz Rinke und sein Bühnenverlag gegenüber der Stadt Worms verpflichtet, auf weitere Aufführungen des Stücks zu verzichten. Von der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nahmen alle Beteiligten Abstand.

Rinke hatte ein Theaterstück mit dem Titel "Die Nibelungen" verfasst und das ausschließliche Aufführungsrecht daran der Stadt Worms eingeräumt, die das Stück im August 2002 im Rahmen der "Nibelungenfestspiele" zur Aufführung brachte. Später schloss Rinke über einen Bühnenverlag aber einen weiteren Vertrag mit der Stadt Freiburg, die das Recht zur Aufführung des Stücks als Kammerspiel unter dem Titel "Kriemhilds Traum" erwerben sollte. Nachdem "Kriemhilds Traum" erstmals in Freiburg aufgeführt worden war, ließ die Stadt Worms den Freiburgern vom Landgericht Mannheim (LG) die nochmalige Aufführung im Wege einstweiliger Verfügung untersagen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, bei "Kriemhilds Traum" handele es sich um eine unfreie Bearbeitung der "Nibelungen", für das Rinke keine Aufführungsrechte mehr vergeben könne.

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