Alle Fassungen des Urheberrechtsgesetzes kostenlos im Internet
Ab sofort können alle Fassungen des deutschen Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) kostenlos im Internet abgerufen werden. Eine entsprechende Erweiterung seines Onlineangebots hat vor wenigen Tagen das Münchener Institut für Urheber- und Medienrecht (IUM) vorgenommen. Im neuen Bereich "UrheberrechtsG" des Internetauftritts des IUM kann seitdem nicht nur die erste Fassung des UrhG vom 9. September 1965 abgerufen werden, sondern alle konsolidierten Fassungen des Gesetzes seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1966. Zuletzt berücksichtigt ist zur Zeit die Änderung des UrhG durch das Gesetz zur Änderung des Rechts zur Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten vom 23. Juli 2002. Außer den konsolidierten Gesetzestexten können auch umfangreiche Materialien zu den einzelnen Änderungsgesetzen abgerufen werden. Das Angebot geht damit weit über den Leistungsumfang bestehender Angebote, wie beispielsweise die gemeinsamen Seiten von Bundesjustizministerium (BMJ) und juris, hinaus. Das IUM wird die Dokumentation in Zukunft laufend auf den neuesten Stand bringen. Außerdem sind weitere Erweiterungen des Leistungsumfangs geplant.
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