Musikwirtschaft wirft SWR "Anleitung zum Musikklau aus dem Internet" vor
Die deutsche Musikwirtschaft wirft dem Südwestrundfunk (SWR) "Anleitung zum Musikklau aus dem Internet" vor. Der Sender zeige, "wie man Musik im Internet klaut", empörte sich der Vorsitzende des Bundesverbands der Phonographischen Wirtschaft Deutschlands (Bundesverband Phono), Gerd Gebhardt, am 6.2.2003 in einer Pressemitteilung. Hintergrund ist eine Sendung vom 5.2.2003 in der Mittagssendung "ARD-Buffet", in der ein Jugendlicher seinem Großvater erklärte, wie man ein Lied aus einer der umstrittenen Musiktauschbörsen im Internet herunterlädt. Nach Darstellung des Bundesverbands Phono war das dabei gezeigte Internetangebot "eindeutig illegal". Gebhardt bezeichnete den Vorgang als "unerhört". Anstatt die Rechte von Urhebern und Verwertern, zu denen auch Journalisten und Rundfunkanstalten gehören, zu respektieren, bietet der SWR den "Musikklau frei Haus". Das sei ein "starkes Stück". Die öffentlich-rechtlichen Sender müssten in Sachen Urheberrecht "schnell dazulernen", meinte Gebhardt. Den SWR forderte er auf, entsprechende Sendungen zu unterlassen und künftig sorgfältiger mit Handlungsanleitungen umzugehen, die Straftaten voraussetzen.
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