mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
10.02.2003; 17:09 Uhr
VIVA plus und Neun Live bleiben in Rheinland-Pfalz vorerst im Kabel
VG Neustadt stellt aufschiebende Wirkung wieder her

Die Programme "VIVA plus" und "Neun Live" werden in Rheinland-Pfalz vorerst weiter über die Kabelnetze ausgestrahlt. Das Verwaltungsgericht Neustadt (VG) stellte mit Beschluss vom 4.2.2003 die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der beiden Sender gegen einen Bescheid der rheinland-pfälzischen Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter (LPR) wieder her (Az. 6 L 73/03.NW). Die Aufsichtsbehörde hatte die Pläne einiger Kabelnetzbetreiber für eine Neubelegung der Kabelplätze genehmigt und Sofortvollzug angeordnet. Dabei sollten die Sendezeiten für den "Kinderkanal" und "Arte" auf Kosten von "VIVA plus" und "Neun Live" ausgeweitet werden. Die beiden Sender hatten dagegen bei der LPR Widerspruch eingelegt und außerdem bei den Verwaltungsgerichten einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Die Richter schlossen sich der Auffassung der Antragsteller an, dass das öffentliche Interesse am Sofortvollzug das Interesse der beiden Sender an der Beibehaltung der alten Kabelplätze nicht überwiege. Ob die Genehmigung der Neubelegungspläne rechtmäßig war, wird nun im Hauptsacheverfahren geklärt werden müssen.

Erforderlich geworden ist die Neubelegung der Kabelplätze durch geänderte Sendezeiten des "Kinderkanals" und von "Arte". Der "Kinderkanal" sendet seit Anfang 2003 bis 21 Uhr und kann sich deshalb nicht mehr wie bisher einen Kanal mit "Arte" teilen, das wie bisher ab 14 Uhr ausgestrahlt wird. Die LPR ist nach eigener Darstellung gesetzlich verpflichtet, die längere Empfangbarkeit der beiden öffentlich-rechtlichen Sender auch im Kabelnetz zu gewährleisten. Weil Kabelplätze aus technischen Gründen nur begrenzt zur Verfügung stehen, mussten die Kabelnetzbetreiber nach der rheinland-pfälzischen Kabelbelegungssatzung eine Entscheidung treffen, zu wessen Lastung die Kabelneubelegung erfolgen sollte. Leidtragende waren in einigen Fällen Privatsender wie "VIVA plus" und "Neun Live", in anderen Fällen aber auch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten wie das Mitteldeutsche Fernsehen (MDR). Die Kabelneubelegungen haben in Rheinland-Pfalz in den letzten Wochen zu zahlreichen Beschwerden von Fernsehzuschauern geführt. Die LPR hofft nach eigenen Angaben darauf, dass sich der Streit durch einen technischen Ausbau der Kabelnetze erledigen wird.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 1117:

https://www.urheberrecht.org/news/1117/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.