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11.02.2003; 17:21 Uhr
Verwertungsgesellschaften begrüßen Urheberrechtsabgaben auf PCs
Entscheidung stärke das Recht der Verbraucher zur Privatkopie

Die Verwertungsgesellschaften haben die Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) zur Erhebung von Urheberrechtsabgaben auf PCs begrüßt. Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) erklärten am 7.2.2003 in einer gemeinsamen Pressemitteilung, der Schiedsspruch habe das Recht der Verbraucher auf privates Kopieren "gestärkt". Der Vorsitzende der VG Wort, Ferdinand Melichar, bezeichnete die Entscheidung als "wegweisend für den Umgang mit dem geltenden Urheberrecht im digitalen Zeitalter". Die Verbraucher müssten auch in Zukunft die Möglichkeit haben, Texte und Bilder für private Zwecke kopieren zu können, ohne mit dem geltenden Urheberrecht in Konflikt zu kommen. Die Urheberrechtsabgaben hätten sich bei Fotokopierern, Videorekordern, Kassettengeräten und anderen analogen Vervielfältigungsgeräten seit 40 Jahren bewährt. Es gebe keinen Grund, bei digitalen Vervielfältigungsgeräten von dieser Art der Vergütung abzurücken. Auch der Vorsitzende der VG Bild-Kunst, Gerhard Pfennig, meinte, der von der Verwertungswirtschaft geforderte Wechsel zu einer individuellen Abrechnung von Nutzungshandlungen sei keine Alternative. Die entsprechenden Verfahren seien derzeit weder technisch noch rechtlich abgesichert und auch datenschutzrechtlich bedenklich. Die beiden Verwertungsgesellschaften sind nach eigener Darstellung nach wie vor bereit zu einer Gesamtvereinbarung, die Nutzungshandlungen bei allen analogen und digitalen Vervielfältigungsgeräten abdecken und den Geräteherstellern die nötige Planungssicherheit geben soll.

Die Schiedsstelle beim DPMA hat Ende Januar 2003 entschieden, dass in Zukunft auf jeden in Deutschland verkauften Rechner eine Urheberrechtsabgabe von zwölf Euro erhoben werden soll. Bleibt es bei dem Schiedsspruch, können VG Wort und VG Bild-Kunst, die das Musterverfahren vor dem DPMA angestrengt hatten, jährlich mit Mehreinnahmen von etwa 70 Millionen Euro rechnen. Ob nach dem Schiedsspruch auch andere Verwertungsgesellschaften Ansprüche gegen die PC-Hersteller geltend machen werden, ist noch offen. Die VG Wort hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung angekündigt, gegen den Schiedsspruch keinen Widerspruch einlegen zu wollen. Der vorgeschlagene Vergütungssatz liege zwar deutlich unter den 30 Euro pro verkauftem PC, die man ursprünglich verlangt habe. Insgesamt sehe man den Schiedsspruch aber sehr positiv. Gerätehersteller und Verbände der Informationswirtschaft haben dagegen bereits ihren Widerstand angedroht. Das Unternehmen Fujitsu Siemens, einer der größten PC-Hersteller in Deutschland, hat bereits erklärt, gegen den Schiedsspruch Widerspruch einlegen zu wollen. Auch der Bundesverband Informationstechnik, Telekommunikation und Neue Medien (BITKOM) erwartet, dass der Streit endgültig erst durch die Gerichte entschieden wird. BITKOM-Geschäftsführer Bernhard Rohleder appellierte an den Bundestag, bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht klarzustellen, dass PCs keine vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräte im Sinn des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) seien. Eine entsprechende Regelung sei gerade in Griechenland verabschiedet worden, einem der beiden EU-Mitgliedsstaaten, die die Urheberrechts-RL bereits umgesetzt hätten.

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