mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
05.02.2003; 18:24 Uhr
Auch ARD bestreitet Bevorzugung eigener Produktionstöchter
Nach Angaben von Plog gehen 70 Prozent der Aufträge an freie Produzenten

Nach dem ZDF hat auch die ARD die Vorwürfe zurückgewiesen, sie würde durch die Bevorzugung eigener Produktionstöchter den Markt für Fernsehproduktionen verzerren. Der neue ARD-Vorsitzende Jobst Plog (NDR) erklärte am 5.2.2003 gegenüber dem "Tagesspiegel", diese Behauptung der unabhängigen Fernsehproduzenten sei "falsch". 70 Prozent der Aufträge der ARD gingen an freie Produzenten. Die ARD-Filmtochter Degeto vergebe sogar 88 Prozent ihres Auftragsvolumens an Unabhängige. Plog nannte es "ärgerlich", dass die freien Produzenten die Politik mit falschen Behauptungen zu einer gesetzlichen Quotenregelung zu ihren Gunsten bei der Auftragsvergabe bringen wollten. Das Angebot der Unternehmen zu einem runden Tisch zur Klärung des Streits will der ARD-Vorsitzende nach Darstellung des "Tagesspiegels" aber annehmen.

ZDF-Intendant Markus Schächter hatte bereits im November 2002 erklärt, sein Sender gebe mehr als 95 Prozent seines 350-Millionen-Etats für fiktionale Programme außer Haus. Dabei achte man bewußt auch darauf, dass auch mittlere und kleine Produktionsfirmen bei der Vergabe von Aufträgen berücksichtigt werden. Ein Beispiel dafür sei die Redaktion des "Kleinen Fernsehspiels", die ausschließlich mit Klein- und Kleinstfirmen zusammenarbeitet. Anderslautende Behauptungen privater Produktionsfirmen gingen an der Wirklichkeit "völlig vorbei", meinte Schächter. Von einer Wettbewerbsverzerrung durch Bevorzugung eigener Produktionstöchter könne keine Rede sein.

Die privaten Film- und Fernsehproduzenten in Deutschland haben bereits vor einiger Zeit angekündigt, die Produktionsgesellschaften der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verstärkt unter die Lupe nehmen zu wollen. Geklärt werden soll vor allem, welche Grenzen deutsches und europäisches Recht der Tätigkeit der Tochterunternehmen von ARD und ZDF setzt. Das gilt hauptsächlich für die Frage, in welchem Umfang die Rundfunkanstalten nach der EU-Transparenzrichtlinie ihre Beziehungen zu ihren privatrechtlich organisierten Produktionstöchtern offen legen müssten. Hintergrund sind Befürchtungen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk könnte durch Ausnutzung verdeckter Wettbewerbsvorteile seiner Tochterunternehmen die wirtschaftlichen Grundlagen der privaten Filmhersteller gefährden.

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 1110:

https://www.urheberrecht.org/news/1110/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.