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17.04.2003; 18:33 Uhr
Neues Urteil gegen ungewolltes Zusenden von E-Mails an Unternehmen
AG Hannover bejaht Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

Ein Gericht hat erneut die Unzulässigkeit des ungewollten Zusendens von Werbung durch E-Mail, des sogenannten "Spammings", bestätigt. Der Heise Verlag teilte am 17.4.2003 mit, das Amtsgericht Hannover (AG) habe einer Klage des Unternehmens gegen einen gewerblichen Versender von Werbe-E-Mails stattgegeben (Az. 526 C 18156/02). Dem Versender sei unter Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt worden, weiter unerwünschte Sendungen an E-Mail-Adressen des Verlags zu schicken. Nach Darstellung des Heise Verlags schloss sich das Gericht der Auffassung an, dass im ungewollten Zusenden von E-Mails ein rechtswidriger Eingriff in das so genannte Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb liege. Der Empfänger könne deshalb gegen den Absender nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vorgehen. Das Urteil des AG ist nicht rechtskräftig.

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