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27.01.2003; 17:24 Uhr
DGB fordert Länder zum Vorgehen gegen rechtsextreme Internetangebote auf
Behörden sollen Vorbild Nordrhein-Westfalens folgen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Nordrhein-Westfalen hat die Bundesländer aufgefordert, entschiedener gegen rechtsextremistische und rassistische Internetangebote vorzugehen. Die zuständigen Behörden sollten dem Vorbild der Bezirksregierung Düsseldorf folgen und von ihren Befugnissen nach dem Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) Gebrauch machen, forderte der DGB-Landesvorsitzende Walter Haas am 27.1.2003 in einer Pressemitteilung. "Es darf keinen rechtsfreien Raum im Internet geben, in dem es zulässig ist, rechtsextremistische und menschenverachtende Inhalte zu veröffentlichen. Diese Angebote müssen international geächtet, verboten und bekämpft werden", meinte Haas. Die Entscheidung zahlreicher Bundesländer, den Erfolg des Vorgehens der Bezirksregierung Düsseldorf abzuwarten, nannte der Gewerkschaftler "bedauerlich und unverständlich". Die gesetzlichen Regelungen ließen keinen Ermessensspielraum zu. Um dem Problem rechtsextremistischer und rassistischer Internetangebote Herr zur werden, fordert der DGB unter anderem eine Verpflichtung der Provider zur Vorabkontrolle abgerufener Inhalte durch Filterprogramme, eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Zentralstelle der obersten Landesjugendbehörden für den Jugendschutz in Mediendiensten (jugendschutz.net) und eine Anmeldepflicht für Zugangsanbieter.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat im Februar 2002 knapp 80 Zugangsanbieter aus Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, den Zugang zu zwei US-amerikanischen Internetangeboten mit rechtsextremistischem Inhalt zu sperren. Etwa die Hälfte der betroffenen Unternehmen legte gegen diese Anordnung Widerspruch ein. Sie beriefen sich darauf, die Bezirksregierung sei für die Sperrungsverfügungen gar nicht zuständig gewesen. Die von der Behörde geforderten Maßnahmen ermöglichten abgesehen davon nur die Sperrung einiger weniger Seiten und könnten außerdem leicht umgangen werden. Der Aufwand, den die betroffenen Unternehmen mit Einrichtung und Aufrechterhaltung der Sperren hätten, sei deshalb überflüssig. Die Zugangsanbieter beklagten außerdem, durch das Vorgehen würden nordrhein-westfälische Unternehmen gegenüber Anbietern in anderen Bundesländern benachteiligt. Die Bezirksregierung begann im Juli 2002 trotzdem damit, die Widersprüche zurückzuweisen. Daraufhin erhoben 17 Provider Klage zu den Verwaltungsgerichten. Um die aufschiebende Wirkung der Klagen zu beseitigen, erklärte die Bezirksregierung die Sperrungsverfügungen im September 2002 für sofort vollziehbar. In einigen Fällen wurde der Sofortvollzug auf Antrag der Provider von den Verwaltungsgerichten ausgesetzt, in anderen Fällen bestätigt. Klarheit wird vermutlich erst eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) schaffen können.

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