Kommission schlägt Richtlinie zur Durchsetzung des geistigen Eigentums vor
Knappe zwei Jahre nach Verabschiedung der EU-Urheberrechtsrichtlinie soll nach dem Willen der Europäischen Kommission (Kommission) nun auch das Recht zur Durchsetzung des geistigen Eigentums in der Europäischen Union (EU) vereinheitlicht werden. Den angekündigten Entwurf einer entsprechenden Richtlinie legte die Behörde am 30.1.2003 in Brüssel vor. Ziel der Richtlinie ist nicht nur die Rechtsangleichung der Rechtsschutzmöglichkeiten in der EU, sondern auch ein besserer Informationsaustausch zwischen den verschiedenen zuständigen Behörden in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Der Richtlinienentwurf ergänzt den Entwurf einer neuen Produktpiraterieverordnung, die die Kommission vor wenigen Tagen vorgelegt hat. Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Frits Bolkestein erklärte bei Vorstellung des Richtlinienentwurfs, Produktpiraten und Fälscher dürften in der EU "keinen sicheren Hafen" finden. Sie schwächten die Anreize für wirtschaftliche Innovation und kulturelle Kreativität und schädigten damit Wettbewerbsfähigkeit, kulturellen Reichtum und Entwicklungskraft der EU. Bolkestein zeigte sich zuversichtlich, dass der Entwurf in Parlament und Rat Zustimmung finden werde. Über die Richtlinie wird im sogenannten Mitentscheidungsverfahren entschieden werden.
Dokumente:
- Pressemitteilung der Kommission v. 30.1.2003 (Az. IP/03/144)
- Vorschlag der Kommission für eine Durchsetzungs-RL v. 23.1.2003, KOM (2003) 46
- Häufig gestellte Fragen zum Vorschlag der Kommission für eine Durchsetzungs-RL
- Vorschlag der Kommission für eine neue ProduktpiraterieVO v. 20.1.2003, KOM (2003) 20 endg. - 2003/0003 (ACC)
Institutionen:
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