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22.01.2003; 15:29 Uhr
Bewegung im Streit über Höhe der Urheberrechtsabgaben
FDP kündigt Vorstoß für Erhöhung an - "Sätze an wirtschaftliche Rahmenbedingungen anpassen"

In den Streit um die Höhe der Urheberrechtsabgaben auf Leermedien und Vervielfältigungsgeräte kommt wieder Bewegung. Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer Funke, kündigte einen Vorstoß seiner Partei für eine Erhöhung der Vergütungssätze an. Die Liberalen würden im Bundestag "schon bald" einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, erklärte Funke in einem Beitrag der aktuellen Ausgabe der "Zeitschrift für Rechtspolitik" (ZRP). Die Vergütungssätze müssten "endlich an die heutigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden", meinte der Bundestagsabgeordnete. Die Anhebung werde "zu recht " seit Jahren gefordert. Funke kritisierte, die rot-grüne Bundesregierung habe eine Erhöhung zwar öffentlich befürwortet. Bei dieser Absichtserklärung sei es aber bisher geblieben.

Die Vergütungssätze nach der Anlage zu § 54 d Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) regeln, welchen Ausgleich die Urheber für das sogenannte Recht der Verbraucher zur Anfertigung von Privatkopien nach § 53 UrhG erhalten. Für Tonträger beträgt die Vergütung zur Zeit für jede Stunde Spieldauer 6,14 Euro-Cent, für Bildträger für jede Stunde Spieldauer 8,7 Euro-Cent. Zum letzten Mal erhöht wurden die Vergütungssätze im Jahr 1985. Ob die Urheberrechtsabgaben in Zukunft steigen sollen, ist umstritten. Verwertungsgesellschaften und Urheberverbände haben sich wiederholt für eine deutliche Erhöhung der Vergütungssätze ausgesprochen. Nach ihrem Willen sollen die Abgaben um ein Vielfaches angehoben werden. Die damalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) hat im September 2002 allerdings angedeutet, dass die Vergütungssätze möglicherweise auch abgesenkt werden könnten, falls technische Schutzmaßnahmen der Rechteinhaber in Zukunft vermehrt Vervielfältigungen durch die Verbraucher verhindern. Im europäischen Vergleich sind die deutschen Urheberrrechtsabgaben verhältnismäßig niedrig.

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