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16.01.2003; 18:30 Uhr
U.S. Supreme Court bestätigt Verlängerung der Schutzfristen des US-Urheberrechts
Ausdehnung auf 70 Jahre nach Tod des Urhebers nicht verfassungswidrig

Der U.S. Supreme Court hat die Verlängerung der Schutzfristen des US-Urheberrechts durch den Copyright Term Extension Act (CTEA) von 1998 bestätigt. Das Gericht entschied am 15.1.2003, die Ausdehnung des Urheberrechtsschutzes um 20 auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers sei verfassungsgemäß (Az. 01/618). Der US-Kongress habe durch Erlass des CTEA weder seine Gesetzgebungsmacht nach der US-Verfassung überschritten noch das Recht auf freie Meinungsäußerung nach dem ersten Zusatz der US-Verfassung verletzt. Die Entscheidung fiel mehrheitlich mit sechs zu zwei Stimmen. Zwei Mitglieder des Gerichtshofs vertraten in einer abweichenden Auffassung die Auffassung, die Verlängerung der Schutzfristen sei verfassungswidrig. Ein Richter begründete das damit, wirtschaftlich gesehen führe die Verlängerung des Urheberrechtsschutzes auf 70 Jahre zu einem "ewigen Schutz". Das sei unvereinbar mit der sogenannten "copyright clause" der US-Verfassung, nach der ein Urheberrechtsschutz nur für "begrenzte Zeit" ("limited times") gewährt werden dürfe. Ein anderer Richter kritisierte, dass der US-Kongress nur die Schutzfristen des Urheberrechts, nicht aber auch die des Patentrechts verlängert habe. In Deutschland endet der Urheberrechtsschutz wie in den USA siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers.

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