Vorerst keine weitere Verschärfung des Jugendmedienschutzes
Der Jugendmedienschutz wird vorerst nicht weiter verschärft. Das beschloss der Bundestag an seiner Sitzung am 17.1.2003. Ein Gesetzentwurf des Bundesrates, der auf Vorschlag Bayerns in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden war (BT-Drs. 15/88), fand keine Mehrheit. Das Parlament schloss sich damit der Auffassung der Bundesregierung an, die die Vorschläge des Bundesrats in ihrer Gegenäußerung ausnahmslos als unverhältnismäßig zurückgewiesen hatte. Die Länderkammer wollte Kinder und Jugendliche besser vor jugendgefährdenden Videos, Videospielen und Kinofilmen schützen. Sogenannte "Killerspiele", bei denen die Tötung von Mitspielern durch Schusswaffen vorgetäuscht wird, sollten völlig verboten werden. Außerdem wollte eine Mehrheit der Bundesländer Darstellungen von Kindern und Jugendlichen in "unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung" untersagen und die Bußgelder für einen Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen erhöhen. Vertreter von SPD und Grünen erklärten in der Aussprache, die im Juni 2002 verabschiedeten neuen Regelungen zum Jugendmedienschutz reichten aus. Vor allem Marieluise Beck (SPD), Staatssekretärin im Bundesjugendministerium, warb dafür, abzuwarten, ob sich die neuen Vorschriften bewährten. Das neue Jugendschutzrecht soll im April 2003 in Kraft treten. Nach fünf Jahren ist eine Überprüfung vorgesehen.
Zwischen Bundesrat und Bundesregierung umstritten war vor allem eine mögliche Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch den Filmverleih. Der Bundesrat wollte den Verleih von schwer jugendgefährdenden Bildträgern und das Aufstellen von Videoverleihautomaten völlig verbieten. Das Verleih- und Aufstellverbot sollte auch gelten, wenn sichergestellt ist, dass jugendgefährdende Videos nur an Volljährige abgegeben werden. Die Länderkammer wollte dadurch verhindern, dass Erwachsene jugendgefährdende Videos oder DVDs an Minderjährige weitergeben. Folgerichtig sollte auch das sogenannte "Elternprivileg" fallen, nachdem die Erziehungsberechtigten Minderjährigen in bestimmten Fällen jugendgefährdendes Material zugänglich machen dürfen. Die Bundesregierung stand im Gegensatz dazu auf dem Standpunkt, der Jugendschutz müsse in jedem Fall gegen die Informations- und die Kunstfreiheit abgewogen werden. Der Gesetzgeber müsse die widerstreitenden Grundrechte aller Beteiligten zum Ausgleich bringen. Dem werde ein völliges Verleihverbot jugendgefährdender Bildträger auch an Erwachsene ebenso wenig gerecht wie ein Verbot erotisch wirkenden Darstellungen von Kindern und Jugendlichen. Es sei ebenso unverhältnismäßig wie ein völliges Verbot von Videoverleihautomaten. Im Zusammenhang mit dem sogenannten "Elternprivileg" müsse berücksichtigt werden, dass die Erziehungsberechtigten regelmäßig am besten wüssten, was ihre Kinder emotional und intellektuell nicht überfordere.
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