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19.01.2003; 19:03 Uhr
USA: Klage gegen "Maulkorb" in Software-Lizenzbedingungen erfolgreich
Zustimmungsvorbehalt für Softwaretests "täuschend"

Ein Softwarehersteller darf in seinen Lizenzbedingungen die Veröffentlichung von Produktbesprechungen und Tests seiner Programme nicht von seiner Zustimmung abhängig machen. Das entschied am 15.1.2003 ein New Yorker Gericht. Die entsprechenden Klauseln seien "täuschend" und nicht nur undurchsetzbar, sondern unwirksam, erklärte die zuständige Richterin. Das betroffene Unternehmen muss seine Lizenzbedingungen nun ändern. Im Fall hatte der Generalstaatsanwalt des Bundesstaats New York, Eliot Spitzer, Klage gegen das Softwareunternehmen Network Associates (NAI) erhoben, dem auch der bekannte Antivirussoftware-Hersteller McAfee gehört. Nach Auffassung von Spitzer verletzten die einschlägigen Lizenzbedingungen von NAI das von der US-Verfassung gewährleistete Recht auf freie Meinungsäußerung. Nach Darstellung des Generalstaatsanwalts war das Softwarehaus unter Berufung auf diese Bestimmung bereits gegen die Zeitschrift Network World vorgegangen, die einen negativen Testbericht über ein Programm von NAI veröffentlicht hatte. Darüber hinaus hatte der Generalstaatsanwalt dem Unternehmen Verbrauchertäuschung vorgeworfen, weil es behauptete, die Regelung entspreche geltendem Recht. NAI hatte sich darauf berufen, die Klausel sollte lediglich sicherstellen, dass immer die neueste Version der eigenen Programme getestet würde. Der Softwarehersteller kündigte inzwischen an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen.

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