Doch keine höhere Mehrwertsteuer auf Kombiprodukte
Entgegen der ursprünglichen Pläne der rot-grünen Bundesregierung wird die Mehrwertsteuer auf Bücher und Zeitschriften, denen ein Fremderzeugnis beigelegt ist, nun doch nicht erhöht. Darauf verständigten sich vor kurzem Finanzpolitiker von SPD und GRÜNEN. Für die sogenannten "Kombiprodukte", beispielsweise Bücher oder Zeitschriften mit beigelegter CD-ROM, bleibt es damit beim ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, solange die Beilage nicht "charakterprägend" ist. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels (Börsenverein) begrüßte die Entscheidung. "Wir verstehen diesen Beschluss als Signal, dass auch in Zeiten leerer Kassen nicht an kulturpolitisch falschen Stellen gespart werden soll", meinte der Vorsteher des Börsenvereins, Dieter Schormann. Es sei von hoher gesellschaftlicher Bedeutung, dass Bestrebungen von Verlagen, mit Beigaben Lust am Lesen und Lernen zu wecken oder Lerninhalte ganzheitlich erfahrbar zu machen, durch das Steuerrecht nicht erschwert oder behindert würden. Dies hätten auch die Finanzpolitiker der regierenden Parteien erkannt. Außer dem Börsenverein hatte auch der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) eindringlich vor einer Mehrwertsteuererhöhung auf Kombiprodukte gewarnt.
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