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10.01.2003; 17:32 Uhr
Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand für Softwarepflegeverträge beschlossen
Veröffentlichung voraussichtlich Anfang März 2003

Vertreter von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft haben sich Ende 2002 über einen weiteren Baustein für die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) geeinigt. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien (BITKOM) teilte am 10.1.2003 mit, die Verhandlungspartner hätten mit den EVB-IT Pflege S ein gemeinsames Rahmenwerk für die Pflege von Standardsoftware erarbeitet. Die EVB-IT S, die aus einem Mustervertrag und dazugehörigen allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen, sollen bei Verträgen zwischen Bund, Ländern oder Gemeinden und der Privatwirtschaft die bisher genutzten Besonderen Vertragsbedingungen für Pflegeverträge (BVB-Pflegevertrag) ablösen. Sie ergänzen die bereits neu erarbeiteten EVB-IT für den Kauf und die Instandhaltung von Hardware, die Überlassung von Software und IT-Dienstleistungen. Mit der Veröffentlichung der neuen EVB-IT Pflege S durch die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt) ist nach Angaben der BITKOM Anfang März 2003 zu rechnen. Die EVB-IT haben nach Darstellung des Verbands wegen ihrer umfassenden, sachgerechten und ausgewogenen Regelungen Vorbildwirkung auch im privaten Bereich.

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