Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand für Softwarepflegeverträge beschlossen
Vertreter von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft haben sich Ende 2002 über einen weiteren Baustein für die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) geeinigt. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien (BITKOM) teilte am 10.1.2003 mit, die Verhandlungspartner hätten mit den EVB-IT Pflege S ein gemeinsames Rahmenwerk für die Pflege von Standardsoftware erarbeitet. Die EVB-IT S, die aus einem Mustervertrag und dazugehörigen allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen, sollen bei Verträgen zwischen Bund, Ländern oder Gemeinden und der Privatwirtschaft die bisher genutzten Besonderen Vertragsbedingungen für Pflegeverträge (BVB-Pflegevertrag) ablösen. Sie ergänzen die bereits neu erarbeiteten EVB-IT für den Kauf und die Instandhaltung von Hardware, die Überlassung von Software und IT-Dienstleistungen. Mit der Veröffentlichung der neuen EVB-IT Pflege S durch die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt) ist nach Angaben der BITKOM Anfang März 2003 zu rechnen. Die EVB-IT haben nach Darstellung des Verbands wegen ihrer umfassenden, sachgerechten und ausgewogenen Regelungen Vorbildwirkung auch im privaten Bereich.
Dokumente:
- Pressemitteilung der BITKOM v. 10.1.2003
- Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)
Institutionen:
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