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07.01.2003; 17:00 Uhr
Kommission geht gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung der Musterrichtlinie vor
Umsetzungsfrist bereits Oktober 2001 abgelaufen - Sechs weitere Mitgliedsstaaten betroffen

Die Europäische Kommission (Kommission) wird die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen (98/71/EG) verklagen. Das teilte die Behörde am 6.1.2003 in Brüssel mit. Klage erheben will die Kommission außerdem gegen Belgien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien, die die Richtlinie ebenfalls nicht rechtzeitig umgesetzt haben. Die Umsetzungsfrist der 1998 beschlossenen Richtlinie war bereits Ende Oktober 2001 abgelaufen. Die Kommission hatte die betroffenen Mitgliedsstaaten bereits Anfang Dezember 2001 und Anfang Juli 2002 erfolglos aufgefordert, ihrer Umsetzungspflicht nachzukommen. Die Richtlinie soll die Regelungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) für die Eintragung nationaler Muster und Modelle vereinheitlichen. Daneben besteht für die Inhaber von Musterrechten schon jetzt die Möglichkeit, beim Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt im spanischen Alicante ein in der gesamten EU gültiges Gemeinschaftsgeschmacksmuster eintragen zu lassen. Die Rechtsgrundlage dafür wurde bereits Mitte Dezember 2001 durch eine entsprechende Verordnung des Rates der Europäischen Union (Rat) geschaffen.

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