Nutzer eines Internet-Diskussionsforums vom Vorwurf der Billigung von Straftaten freigesprochen
Mit einem Freispruch ist in Niedersachsen ein Strafverfahren gegen einen Internetnutzer zu Ende gegangen, dem die Strafverfolgungsbehörden wegen eines Beitrags in einem Diskussionsforum die öffentliche Billigung von Straftaten vorgeworfen hatten. Das Amtsgericht Münster (AG) entschied am 8.1.2003, der Angeklagte habe sich durch seine Äußerungen nicht strafbar gemacht. Das Gericht entsprach damit dem Antrag der Verteidigung, dem sich die Staatsanwaltschaft in der mündlichen Verhandlung angeschlossen hatte. Im Fall ging es um zwei Beiträge in einem öffentlichen Diskussionsforum des Netzmagazins "Telepolis" zur mutmaßlichen Tötung von Taliban durch Kämpfer der afghanischen Nordallianz in Masar-i-Sharif. Ein Unbekannter hatte in dem Diskussionsforum mit erkennbar sarkastischem Unterton den Beteiligten an den Selbstmordanschläge in den USA vom September 2001 gratuliert. Der Angeklagte hatte diesen Beitrag aufgegriffen und seinerseits geschrieben, nach all den Massakern, die von den USA begangen worden seien, sei es dringend Zeit geworden, dass Leute den Mut gefunden hätten, ein Massaker "am wahren Abschaum, an US-AmerikanerInnen" zu verüben. Wörtlich schrieb er weiter: "Ja, Gratulation an die Mörder vom 11.09.2001! In unserer überkritischen Zeit werden tötliche [sic] Aktionen gegen ZivilistInnen oft als falsch wahrgenommen, gerade von Pazifisten und solchem Pack. Gut, dass am 11.09. ein paar echte Männer (!) den Mut gefunden haben, es dem Bösen, es den USA mal so richtig zu zeigen". Abschließend hieß es in dem Diskussionsbeitrag allerdings, wer Sarkasmus finde, "möge ihn bitte weiterverwenden". Das hatte offenbar die Staatsanwaltschaft übersehen, die mit der Begründung einen Strafbefehl erließ, der Verfasser des Beitrags habe wenigstens billigend in Kauf genommen, dass seine Stellungnahme als Billigung von Straftaten verstanden werde.
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