FDP gegen geplante Ausweitung des Urheberrechtsschutzes für private Normwerke
Die Pläne der Bundesregierung, bei Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie den Urheberrechtsschutz für private Normwerke auszuweiten, ist bei den freien Demokraten auf Kritik gestoßen. Die FPD-Bundestagsfraktion forderte die Regierung in einer kleinen Anfrage auf, die Gründe für die geplanten Änderungen darzulegen (BT-Drs. 15/248). Nach Auffassung der Liberalen ist die Ausweitung des Urheberrechtsschutzes beispielsweise für DIN-Normen bedenklich, weil Gesetze, Verordnungen, Erlasse und amtliche Bekanntmachungen in vielen Fällen auf private Normwerke nur verweisen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben. Wenn der dem Gesetz unterworfene Bürger sich über den Inhalt der Normwerke unterrichten wolle, laufe er in Gefahr, dafür Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Dadurch werde das verfassungsrechtliche Gebot der allgemeinen Zugänglichkeit von Rechtsnormen gefährdet. Die FDP-Bundestagsfraktion wies außerdem darauf hin, dass durch eine Lizenzpflichtigkeit zusätzliche Kosten insbesondere für die Bauwirtschaft drohten. Von der Bundesregierung wollen die freien Demokraten vor diesem Hintergrund wissen, ob die betroffenen Branchen vorab angehört worden seien. Schließlich sind die Liberalen auch der Auffassung, dass die geplanten Regelungen nicht mit der EU-Urheberrechtsrichtlinie vereinbar seien.
Einen ersten Referentenentwurf für die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie hat die Bundesregierung bereits im März 2002 vorgelegt. Er wurde Ende Juli 2002 nach geringfügigen Änderungen als Regierungsentwurf über den Bundesrat ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die Bundestagswahlen im September 2002 machten ein nochmaliges Einbringen des Gesetzentwurfs im November 2002 erforderlich. Kernbestandteile des Entwurfs sind die Einführung eines neuen Rechts der Urheber zur öffentlichen Zugänglichmachung, die Überarbeitung einer Reihe von Schrankenbestimmungen und die Schaffung eines umfassenden Rechtsschutzes von technischen Maßnahmen zum Schutz urheberrechtlich geschützter Inhalte. Umstritten sind nach wie vor allem die Schrankenbestimmungen zu Gunsten von Verbrauchern, Wissenschaft, Forschung und öffentlichen Bildungseinrichtungen. Streit gibt es auch über die Entscheidung der Bundesregierung, trotz neuer Möglichkeiten zur nutzungsabhängigen Einzelabrechnung von Verwertungshandlungen an pauschalen Urheberrechtsabgaben auf Vervielfältigungsgeräte und Bild- und Tonträger festzuhalten. Die Bundesregierung hat bisher allerdings wenig Bereitschaft erkennen lassen, von ihrem Vorstellungen abzurücken. Eine kritische Stellungnahme des Bundesrats zu dem Gesetzentwurf hat die Bundesregierung Anfang November 2002 in allen wesentlichen Punkten zurückgewiesen.
Dokumente:
- Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 15/248)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.11.2002 (BT-Drs. 15/38)
- EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (EU-Urheberrechtsrichtlinie) v. 22.5.2001, 2001/29/EG, konsolidierte Fassung
Institutionen:
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