Erneuter Vorstoß für Verbraucherrechte im US-Kongress
Im US-Kongress haben mehrere Abgeordnete erneut einen Vorstoß unternommen, um Verbraucherrechte im Zusammenhang mit urheberrechtlich geschützten Werken zu stärken. Eine parteiübergreifende Gruppe von Mitgliedern des US-Repräsentantenhauses um den demokratischen Abgeordneten Rick Boucher brachte am 9.1.2003 nochmals den Entwurf eines Digital Media Consumers' Rights Act (DMCRA) ins Gesetzgebungsverfahren ein. Der Gesetzentwurf will Verbrauchern in bestimmten Fällen die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen erlauben, wenn das für Nutzungen zu privaten Zwecken erforderlich ist. Das in den USA im Jahr 1998 durch den Digital Millenium Copyright Act (DMCA) eingeführte grundsätzliche Verbot der Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen würde damit teilweise aufgehoben. Boucher warnte anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfs, der Grundsatz des "Rechts auf angemessene Nutzung" ("fair use doctrine") sei "heute bedroht wie nie zuvor". Das US-amerikanische Urheberrecht habe in der Vergangenheit immer ein "sorgfältig ausbalanciertes Gleichgewicht zwischen Urhebern und Verbrauchern gewährleistet". Der DMCA habe dieses Gleichgewicht "dramatisch zu Gunsten eines vollständigen Urheberrechtsschutzes auf Kosten des Rechts der Verbraucher zu einer angemessenen Nutzung" verschoben.
Boucher hatte bereits in der Vergangenheit kritisiert, es gebe eine zunehmende Anzahl von Fällen, wo das geltende US-Urheberrecht zu "ungerechten Ergebnissen" führe, weil Verbraucherrechte durch technische Maßnahmen vereitelt würden. Das gelte beispielsweise mit Blick auf den Audio Home Recording Act (AHRA), der Verbrauchern die Anfertigung digitaler Vervielfältigungsstücke von Tonträgern zu privaten Zwecken ausdrücklich erlaube, im Gegenzug dazu aber die Erhebung von Urheberrechtsabgaben auf bestimmte Geräte und Tonträger regele. Die von der Musikwirtschaft eingesetzten Kopierschutzverfahren vereitelten in erheblichem Umfang diese Verbraucherrechte, ohne einen wirksamen Schutz gegen rechtswidrige Vervielfältigungen zu bieten, wie sie massenhaft auf Musiktauschbörsen im Internet stattfänden. Kopiergeschützte Musik-CDs beispielsweise seien nicht auf allen Wiedergabegeräten abspielbar. Außerdem verhinderten sie das sogenannte "format shifting", also beispielsweise das Überspielen einer Musik-CD auf eine Tonbandkassette, um die einzelnen Titel auch unterwegs anhören zu können. Der Musikindustrie hatte Boucher vorgeworfen, diesen Bedenken nicht Rechnung zu tragen. Die Recording Industry Association of America (RIAA) habe ihm gegenüber sogar bekräftigt, sie habe das gesetzliche Recht und die Pflicht, technische Schutzvorrichtungen einzusetzen, um ihre Einkünfte und die der Urheber zu schützen.
Dokumente:
- Pressemitteilung von Boucher v. 7.1.2003
- Digital Media Consumer's Rights Act (DMCRA) von 2003
- Digital Millenium Copyright Act (DMCA) von 1998
- U. S. Copyright Act (U. S. C. Title 17)
Institutionen:
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